Pflichten des Grundstückseigentümers im Winter

Der erste Schnee und das erste Glatteis kommen immer überraschend. Rutschte man im Herbst noch über das nasse Laub, kann das nun auf überfrorenen Wegen passieren. Zu den Pflichten der Haus- und Grundstückseigentümer zählt nicht nur die Sicherung der Wege vor Rutsch- und Stolpergefahr, sondern muss auch für eine ausreichende Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit gesorgt werden.

Hausfront mit hängenden Eiszapfen
© pixabay/byrev

Rund ums Haus

  • Verkehrssicherungspflicht

Alle Gehwege vor dem Haus und die Zugänge zu Haus, Mülltonnen und Parkplätzen müssen von Schnee und Herbstlaub befreit und anschließend bei Glättegefahr gestreut werden. Streumittel auf der Schneedecke sind weitgehend wirkungslos. Sparsam mit Salz und Splitt umgehen, ideal sind Sand und Asche. Viele Städte und Gemeinden haben Vorschriften darüber, was und bis wann die Wege geräumt und gestreut sein müssen. Salzhaltiges Streugut ist oft verboten. Ein Anruf bei der Kommune lohnt sich!
Hier für Schönwald:

Reinhaltungsverordnung2018.pdf (100.3 KB, PDF-Datei)

Weitere Tipps für Hausbesitzer: Tägliche Kontrollgänge ums Haus sind hilfreich!

  • Nach Winterstürmen prüfen, ob Ziegel, Dachrinnen und Antennen noch fest sitzen.

Zunächst genügt der Augenschein von unten. Wenn Schäden zu befürchten sind oder auch sichtbar sind, nicht selbst auf das Dach klettern. Bestellen Sie immer einen Profi!

  • Bei starken Schneefällen Dächer räumen.

Gerade nasser Schnee ist schwer. Damit die Belastung für Dach, Carport, Garage, Gartenhäuschen und Vordächern nicht zu groß ist, sollte regelmäßig geräumt werden. Dabei vorsichtig sein und gegebenenfalls einen Dachdecker mit der Räumung beauftragen!

  • Eiszapfen am Gebäude entfernen.

Herabfallende Eiszapfen könnten Vorbeigehende verletzen. Eiszapfen, aber auch Schneeüberhänge am Dach beseitigen.

  • Schneeverwehungen an Hauswänden oder Terrassen- sowie Balkontüren beseitigen.

Bei Tauwetter läuft sonst der schmelzende Schnee durch die Türen ins Haus oder befeuchtet das Mauerwerk.

  • Die Dachentwässerung eis- und laubfrei halten.

So kann das Regen- und Schmelzwasser gut durch Fallrohre und Regenrinnen ablaufen.

  • Solarstromanlagen müssen nicht vom Schnee befreit werden.

Ein riskanter Kletterakt auf dem Dach ist unnötig, denn Schnee schränkt die Leistung der Solarzellen nicht wesentlich ein.

Im Innenbereich

  • Heizkörper nie ganz ausschalten.

Wohnräume sollten mindestens 17 Grad warm sein, auch unbenutzte Räume leicht heizen. Nachts die Heizung also nicht ganz abdrehen. Der Energieaufwand ist dann am nächsten Morgen zu groß, um wieder auf Zimmertemperatur zu kommen. Ob eine Nachtabsenkung etwas bringt, hängt von der Dämmung des Gebäudes ab. In einem gut gedämmten Neubau bringt eine Nachtabsenkung wenig. Auch im Winterurlaub etwas heizen und Nachbarn um Kontrollgänge bitten.

  • Bei Kaminen und Öfen auf ausreichend Sauerstoffzufuhr achten.

Wasserleitungen in unbeheizten Räumen schützen - Keller und Nebengebäude frostfrei halten.

  • Mehrmals täglich Stoßlüften.

Nicht mit gekipptem Fenster dauerlüften - das verschwendet zu viel Energie. Auch Kellerfenster im Winter geschlossen halten. Ausnahme: wenn Sauerstoff für Kaminofen gebraucht wird. Dabei an die Vorgaben des Schornsteinfegers halten.

Verband Wohneigentum Bund/Fl

Tipp

Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihr Haus und Ihren Garten "winterfest" machen, finden Sie in unserem Faltblatt "Sicher durch die Kälte":

Wintercheck.pdf (425.9 KB, PDF-Datei)

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