Förderkonzept für erneuerbares Heizen

April 2023

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, das nun im Bundestag beraten wird und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Gemeinsam mit dem Kabinettsbeschluss haben Bundesminister Robert Habeck und Bundesministerin Klara Geywitz das neue Förderkonzept für erneuerbares Heizen vorgestellt. Das reicht so nicht, sagt der VWE.

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Die vieldiskutierte GEG-Novelle sieht unter anderem vor, dass ab 2024 keine neuen reinen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Neue Systeme müssen dann zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.   © PantherMedia/Andriy Popov

"Die Entlastung für die breite Mitte ist ausgeblieben", kritisiert der amtierende VWE-Präsident Peter Wegner in einer ersten Einschätzung. Der Verband Wohneigentum (VWE) sieht die dringende Notwendigkeit bei dem Förderkonzept nachzubessern.

Nachdem die Pläne zum Vorziehen einer Verpflichtung zum Heizungswechsel bekannt geworden sind, hatte die Regierungskoalition eine soziale Abfederung der Mehrbelastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer angekündigt. Das neue Förderkonzept basiert auf den Strukturen der Bundesförderung für effizient Gebäude (BEG) und wird an die neuen Anforderungen angepasst. Es sieht eine Grundförderung vor sowie drei verschiedene Boni, die jeweils an verschiedene Voraussetzungen gebunden sind. Als drittes Element bleibt eine ergänzende Kreditförderung möglich, erhalten bleibt auch die Möglichkeit einer steuerlichen Abschreibung.

Die Grundförderung

Für alle selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie privaten Kleinvermieter (bis zu 6 Wohneinheiten, eine davon selbst bewohnt) soll es für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung eine Grundförderung geben. Der Fördersatz liegt einheitlich bei 30 Prozent.

Dazu wird die BEG-Systematik so angepasst, dass alle im Bestand möglichen und dem neuen GEG entsprechenden Optionen mit demselben Fördersatz unterstützt werden.

Die Klimaboni

Zusätzlich zur Grundförderung sind Zuschläge in Form von 3 Klimaboni für verschiedene Fälle möglich. Diese Boni können nicht miteinander kombiniert werden.

  • Den Klimabonus I in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher, die als Ausnahmefälle nach dem neuen GEG eigentlich nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind, es aber trotzdem tun. Das gilt für den Austausch von Kohleöfen und Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, wenn deren Eigentümer Altbesitzer sind, die ihre Immobilie von 2002 erworben haben, sowie für Personen, die älter sind als 80 Jahre (§ 73 Abs. 1 und § 71i GEG).

Den Klimabonus I gibt es außerdem für Eigentümer und Eigentümerinnen, die einkommensabhängige Sozialleistungen im Sinne des neuen GEG (§102) erhalten.

  • Der Klimabonus II in Höhe von 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung ist als Anreiz zu einer schnelleren oder ambitionierteren Sanierung gedacht und betrifft Fälle, in denen grundsätzlich eine Austauschpflicht besteht. Er wird gewährt bei Austausch von Kohleöfen und Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkesseln, wenn die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt werden, d.h. bei einem Heizungstausch mindestens 5 Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht. Bei einem späteren Austausch gilt ein Erneuerbare-Energien-Anteil von 70 Prozent als Übererfüllung.
    Die Antragstellung für die "Klimaboni I und II" wird zeitlich gestaffelt, um die Nachfrage an die Handwerker- und Produktkapazitäten anzupassen und keinen preistreibenden Markteffekt zu generieren. So sind z. B. förderfähig

  • ab 2024 alle Geräte älter als 40 Jahre (mit Herstelldatum bis 31.12.1984)

  • ab 2025 Geräte älter als 35 Jahre (mit Herstelldatum bis 31.12.1989)

  • ab 2026 alle Geräte älter als 30 Jahre (mit Herstelldatum bis 31.12.1996).

  • Den "Klimabonus III" in Höhe von 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung soll es bei Havariefällen für Kohleöfen und alle Arten von Öl-/Gaskesseln geben, die jünger als 30 Jahre sind und die irreparabel kaputtgegangen sind. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass durch die Umsetzung die 65 Prozent EE-Pflicht innerhalb von einem Jahr übererfüllt wird (anstatt von höchstens 3 Jahren, die das GEG 2024 als Übergangsfrist einräumt, §71i Absatz 1 GEG).

Kreditförderung

Damit die finanziellen Belastungen zeitlich gestreckt werden können, möchte die Bundesregierung ergänzend zur Zuschuss-Variante noch Förderkredite für den Heizungstausch für alle Bürger anbieten. Die Zuschüsse werden dann als Tilgungszuschuss integriert.

Steuerliche Abschreibung

Aufrechterhalten bleibt alternativ die schon bestehende steuerliche Förderung im Einkommenssteuerrecht. Im Einkommenssteuergesetz (§35c EStG) ist verankert, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, wie der Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen für selbstnutzende Eigentümer steuerlich gefördert werden können. Selbstnutzende Eigentümer können so 20 Prozent ihrer Investitionskosten direkt von der Einkommenssteuerlast abziehen. Hinweis: Über Erweiterungsmöglichkeiten der steuerlichen Förderung wird aktuell beraten.

"Die Mitte braucht mehr Unterstützung"

Der VWE vermisst in dem Förderkonzept mehr Unterstützung für die breite Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer mit Durchschnittsverdienst. Verbandspräsident Peter Wegner: "Es ist richtig, diejenigen Menschen zu unterstützen, die Sozialtransferleistungen beziehen. Aber diejenigen, die knapp über dieser Grenze liegen, oftmals junge Familien, werden nicht weiter entlastet. Gleichzeitig ermöglicht die Novelle in ihrer jetzigen Fassung Mitnahmeeffekte, da es keine Einkommensbegrenzungen für den Erhalt des Klimabonus II gibt." Wer schneller und ambitionierter dekarbonisiere, könne einen Bonus einstreichen - das sei aber zumeist den Besserverdienenden möglich, denen so noch ein Wertzuwachs geschenkt werde.

"In der weiteren Debatte zum GEG sollte die Chance ergriffen werden, durch eine einkommensabhängige Verteilung der Mittel mehr Unterstützung für die breite Mitte bereitzustellen, die kaum Reserven auf der hohen Kante hat", so Wegner. Das Bonussystem in seiner jetzigen Form werde nur wenige entlasten.

BMWSB/Katrin Ahmerkamp

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