Ratgeber Lärm

Ratgeber Lärm
Quelle: Stadt Dortmund

Ratgeber Lärm
Dieses Infoblatt will Betroffene über ihre Rechte und Pflichten sowie die unterschiedlichen Zuständigkeiten informieren.

Dortmund kann für die Anwohner eine erhebliche Belästigung sein. Neben dem messbaren Lärm ist auch die vom Einzelnen empfundene Lästigkeit - monotone Geräusche geschlagener Tennisbälle, Begeisterungs-zurufe der Zuschauer - zu berücksichtigen. Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden ist das Staatliche Umweltamt Hagen. Gehen Belästigungen von städtischen Sportanlagen aus, sollten die städtischen Sport- und Freizeitbetriebe informiert werden.
Lärm kann das persönliche Wohlbefinden beeinträchtigen und je nach Lautstärke und Dauer auch Gesundheitsschäden verursachen. Wir kennen die unterschiedlichsten Lärmquellen, z. B. Straßenverkehr, Baustellen, Gaststätten, Gewerbe, Industrie, Hunde u. v. m.

Straßen- und Siedlerfeste
Straßen- und Siedlerfeste im Freien sollten schon mit Rücksicht auf die nicht teilnehmenden Nachbarn um 22.00 Uhr beendet sein. Musik darf nur so laut gespielt werden, dass Unbeteiligte nicht erheblich belästigt werden.
Veranstaltungen, bei denen Musik auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen gespielt wird, sind nur nach Ausnahmegenehmigung durch das Tiefbauamt zulässig. Befindet sich die Musikanlage oder die Kapelle auf einem Privatgrundstück, welches nicht der allgemeinen Benutzung dient, ist ggf. eine Ausnahmegenehmigung durch das Umweltamt erforderlich.
Geräusche. So kann der musikalische Hochgenuss des einen zur Zerreißprobe für die Nerven des anderen werden. Gerade unter Nachbarn führt dies häufig zu Streitigkeiten.
Straßenmusik
Um die Innenstadt und die Einkaufszone attraktiv
und abwechslungsreich zu gestalten, werden Straßenmusikanten in Dortmund geduldet. Die Musikanten sind gehalten, auf elektrische Verstärker zu verzichten und spätestens nach 30 Minuten den Standort zu wechseln. Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden ist das Umweltamt der Stadt Dortmund.
Straßenverkehrslärm/Schienenverkehrslärm

Tierlärm
Jeder Tierhalter muss dafür sorgen, dass durch die Geräusche oder Laute der Tiere andere nicht erheblich belästigt werden. Wann das zulässige Maß überschritten ist, hängt ab von der Tageszeit, der Art und Dauer der Geräusche und der Ortsüblichkeit vergleichbarer Beeinträchtigungen. So ist in einem Vorort, in dem das Halten von Kleintieren nicht selten ist, der Schrei eines Hahns ortsüblich und deshalb hinzunehmen.

Baulärm
Abweichend von der allgemeinen Nachtruhe gilt
für Baustellen die Zeit von 20.00-7.00 Uhr als Ruhe-zeit. Grundsätzlich ist jeder Bauunternehmer ver-
pflichtet, eine Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass erhebliche Belästigungen durch Lärm vermieden werden. Die eingesetzten Baumaschinen und -fahrzeuge müssen den gesetzlichen Vorschriften zur Lärmminderung (32. Verordnung zum BundesImmissions-Schutzgesetz -BimSchV-) entsprechen.
Beschwerden sind an das Staatliche Umweltamt Hagen zu richten.

Fluglärm
Bei Fragen und Beschwerden ist generell die Luftaufsichtsbehörde zuständig. Für Dortmund ist dies die Bezirksregierung Münster.
Beschwerden über Lärmbelästigungen, die vom Flughafen Dortmund ausgehen, nimmt auch die dortige Luftaufsicht entgegen.

Gaststättenlärm
Gaststätten dürfen grundsätzlich von 6.00 Uhr morgens bis 5.00 Uhr nachts geöffnet sein. Die Sperrzeit kann jedoch im Einzelfall länger sein.
Gastwirte sind verpflichtet, ihr Lokal so zu führen, dass Nachbarn nicht wesentlich belästigt werden. Sie sind auch verantwortlich für den Lärm der Gäste durch An- und Abfahren, unnötiges Hupen, lautes Zuschlagen von Autotüren sowie Lärm, der während des Aufenthalts vor dem Lokal entsteht.
Aufsichtsbehörde ist das Ordnungsamt. Außerhalb der städtischen Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Gewerbe- und Industrielärm
In Gewerbe- und Industriebetrieben werden eine Vielzahl von Anlagen betrieben, die Lärm verursachen können. Dazu zählen z. B. Maschinen, Geräte, Entlüftungsanlagen sowie Kraftfahrzeugverkehr. Die von diesen Quellen ausgehenden Geräusche dürfen die Schallimmissionsrichtwerte nicht überschreiten. Anfragen und Beschwerden sind an das Staatliche Umweltamt Hagen zu richten.

Hausmusik
Grundsätzlich ist das Musizieren auch in einer Mietwohnung erlaubt. Nachbarn dürfen jedoch nicht erheblich belästigt werden. Die Dauer des Musizierens sollte zwei Stunden am Tag nicht überschreiten. Unbedingt zu beachten sind die Hausordnung sowie die gesetzliche Nachtruhe (22.00-6.00 Uhr). Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden ist das Umweltamt der Stadt Dortmund.

Heimwerkerlärm
Heimwerken ist oft mit erheblichen Geräuschen verbunden. Auch für Heimwerker gilt, unnötigen Lärm zu vermeiden.
Lautstarke Arbeiten wie Hämmern, Bohren und Sägen sollten nicht vor 7.00 Uhr und nicht nach 19.00 Uhr durchgeführt werden. Unbedingt zu beachten sind die Hausordnung sowie die gesetzliche Nachtruhe (22.00-6.00 Uhr). Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden ist das Umweltamt der Stadt Dortmund.

Kinderlärm
Nach bisheriger Rechtssprechung stellt der übliche von Kindern verursachte Lärm am Tage keine wesentliche Beeinträchtigung dar. Auch wenn der Kinderlärm mitunter als besonders störend empfunden wird, ist er als Lebensäußerung unvermeidbar und kann insbesondere in einem Wohngebiet der Nachbarschaft regelmäßig zugemutet werden.

Laubsammler, Grastrimmer,Freischneider ...
Erlaubt ist in Wohngebieten die Benutzung dieser Maschinen mit Umweltzeichen an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr; ohne Umweltzeichen an Werktagen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden ist das Staatliche Umweltamt Hagen.
Mittagsruhe
Eine allgemeine Mittagsruhe ist in Dortmund gesetzlich nicht vorgeschrieben. Beachten Sie aber die eventuell in Ihrem Mietvertrag oder in Ihrer Hausordnung festgesetzten Ruhezeiten.


Rasenmähen
Diese oft sehr lautstarke Tätigkeit ist an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an allen Werktagen von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr verboten. Erlaubt ist die Benutzung von Rasenmähern in Wohngebieten an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden ist das Staatliche Umweltamt Hagen.
Sonn- und Feiertag
Das Feiertagsgesetz sieht vor, dass zumindest an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten sind. Dies gilt jedoch nicht für leichtere Arbeiten im eigenen Garten, die ohne lärmverursachende Geräte ausgeführt werden.

Sportanlagen
Lärm, der von Fußball oder Tennisplätzen ausgeht,
Fragen und Beschwerden sind an das Umweltamt
der Stadt Dortmund zu richten.

Erster Ansprechpartner bei Fragen oder Beschwerden zu Lärm, der durch Straßenverkehr verursacht wird, ist das Tiefbauamt der Stadt Dortmund. Bei Fragen oder Beschwerden zu Lärm durch Eisenbahnen erhalten Sie Hilfe beim Eisenbahnbundesamt.


Stadt Dortmund
Umweltamt
(0231) 50-2 26 04
(0231) 50-2 43 11
Ordnungsamt
(0231) 50-2 55 24
Tiefbauamt
Veranstaltungsmanagement (0231) 50-2 42 80
Straßenverkehrslärm (0231) 50-2 41 03
(0231) 50-2 50 68
Sport- und Freizeitbetriebe
Geschäftsbereich Sport
Innenstadt (0231) 50-1 15 07
Außenbereich (0231) 50-1 15 08
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Essen
Hachestraße 61
45127 Essen
(0201) 24 20-0
Staatliches Umweltamt Hagen
Feithstraße 150 b
58097 Hagen
(02331) 80 05-0
Bezirksregierung Münster
Domplatz 6-7
48143 Münster
(0251) 4 11-0
Flughafen Dortmund
Flughafenring 11
44319 Dortmund