Januar 2014
Zusammenschluss Bürgerverein und Schaffergilde
Gemeinsame Erklärung der Vorstände von Bürgerverein Neureut- Kirchfeld Siedlergemeinschaft e. V. und der Siedlergemeinschaft Schaffergilde;
beide örtliche Siedlergemeinschaften im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.
Nachdem in den Mitgliederversammlungen beider Gemeinschaften im Jahr 2013 ein Zusammenschluss von Schaffergilde und Bürgerverein diskutiert wurde und beide Versammlungen hierzu ein positives Votum formuliert haben, werden beide Vorstände ihren Mitgliedern in einer ordentlichen Jahresversammlung Anfang 2014 den Zusammenschluss vorschlagen und förmlich beantragen.
Nach intensiver gemeinsamer Diskussion und Beratung mit dem Geschäftsführer des Verbandes Wohneigentum Baden-Württemberg e. V. Herrn Ackermann und dem juristischen Berater des Verbandes Herrn Dr. v. Loeper wurde folgendes Vorgehen beschlossen:
Beide Vereinigungen haben zur Vorbereitung und Durchführung des Zusammenschlusses folgendes zu regeln:
Schaffergilde
Die Schaffergilde fasst mehrheitlich den Beschluss, insgesamt als Verein dem Bürgerverein beizutreten. Dies ist auch möglich, ohne dass die Schaffergilde ein eingetragener Verein ist.
Rechtsentwicklung und Rechtsprechung stellen nicht eingetragene Vereine den eingetragenen Vereinen hierbei gleich.
In den Beschluss ist auch aufzunehmen, dass die Schaffergilde, solange sie Mitglied im Bürgerverein ist, keine neuen Mitglieder aufnimmt.
Eine entsprechende Sitzung muss den Regularien entsprechend unter Angabe dieses Tagesordnungspunktes einberufen werden. Bei der Sitzung ist dann lediglich eine einfache Mehrheit der Anwesenden notwendig. Dieser Beschluss ist, wie alle Beschlüsse einer ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung, für alle Mitglieder der Schaffergilde bindend, so dass eine persönliche Eintrittserklärung jedes einzelnen Mitgliedes zum Bürgerverein nicht erforderlich ist.
Durch dieses Vorgehen besteht die Schaffergilde als solche innerhalb des Bürgervereins weiter, d.h. sie könnte auch wieder insgesamt austreten.
Sie kann somit auch ihr Vermögen, wenn ihre Mitglieder dies wünschen, behalten oder auf den Bürgerverein übertragen.
Da die Schaffergilde sich auf diese Weise nicht auflösen muss, entfallen auch alle finanztechnischen Probleme, die bei einer Auflösung auftreten könnten. Es bleibt den Mitgliedern der Schaffergilde bei dieser Konstruktion jedoch unbenommen, ihr Vereinsvermögen in den Bürgerverein einzubringen.
Die Mitglieder der Schaffergilde haben in allen Versammlungen des Bürgervereins Einzelstimmrecht. Sie zahlen die gleichen Beiträge wie die Mitglieder des Bürgervereins. Beitragseinnahmen werden gemeinsam als Einnahmen des Bürgervereins verwaltet. Für die Mitglieder der Schaffergilde gelten die Beitragssätze des Bürgervereins.
Bürgerverein
Da der Bürgerverein als eingetragener Verein bisher keine institutionellen Mitglieder kennt, ist eine Änderung der Satzung des Bürgervereins notwendig, die in einer ordnungsgemäß und unter Angabe dieses Tagesordnungspunktes einberufenen Mitgliederversammlung verabschiedet werden muss.
In der künftigen Satzung ist zu regeln, dass die Schaffergilde selbst Mitglied des Bürgervereins werden kann, dass die Mitglieder der Schaffergilde jeweils Einzelstimmrecht in den Versammlungen des Bürgervereins bekommen und dass die Mitglieder der Schaffergilde keinen zusätzlichen Beitrag zu leisten haben.
Ferner ist dort aufzunehmen, dass Vereinszweck auch der Zusammenschluss der beiden Kirchfelder Siedlergemeinschaften ist.
Als neuen Namen schlagen beide Vorstände vor:
Bürgerverein Siedlergemeinschaften Neureut-Kirchfeld e.V.
im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.
Der Zusatz "im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e. V." ist nicht Namensbestandteil wird aber in der Regel dem Vereinsnamen zugefügt.
In einer gemeinsamen Sitzung am 19.02.2014 werden nach einer allgemeinen Einführung zunächst die einzelnen Gemeinschaften, jede für sich in getrennten Sitzungen, über ihre Beschlüsse, Satzung und Zusammenschluss abstimmen, und es werden dann nach Feststellung des Zusammenschlusses, alle Mitglieder in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung die geänderte Satzung des Bürgervereines bestätigen und einen neuen gemeinsamen Vorstand wählen.
Diese gemeinsame Erklärung wird allen Mitgliedern gemeinsam mit der Einladung zur jeweiligen Mitgliederversammlung als Beilage im Januar- Heft von Familienheim und Garten zugestellt.
Karlsruhe-Neureut, den 12. 12. 2013
Bürgerverein Neureut-Kirchfeld gez. Josef Feger
Siedlergemeinschaft Schaffergilde gez. Petra Quernhorst