Wichtige Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hoffen, dass Sie trotz der Corona-Pandemie recht ordentlich in das Jahr 2021 gestartet sind und es Ihnen den Umständen entsprechend gut geht.
Wir alle sehnen ein Ende dieser Zeiten herbei. Und die Zeit wird kommen, in der Treffen, Feiern und Begegnungen wieder problemlos möglich sind.
Ob unsere für den 20.03.21 vorgesehene Mitgliederversammlung stattfinden kann, ist derzeit ebenso unklar wie die Durchführung unseres Siedlerfestes und unserer Siedlerfahrt, die für den 05.06 21 bzw. den 25.09.21 vorgesehen sind.
Hierzu werden wir Sie rechtzeitig über die Tagespresse, unsere Homepage und unsere Facebook-Seite sowie natürlich über einen Einleger in Ihrer Monatszeitschrift "Familienheim und Garten" informieren.

Nun zu einem ganz anderen Thema:
Der Verband Wohneigentum NRW e. V., vormals Siedlerbund Westfalen-Lippe, ruft alle Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen dazu auf, gegen die kommunalen Bescheide der Abwassergebühren für 2021 Widerspruch einzulegen. Grund sind die nach Auffassung einer Verbände-Allianz aus NRW völlig realitätsfernen Zinssätze bei der Abwassergebührenkalkulation. Der Kreisverband Arnsberg des Verbandes Wohneigentum und wir als Vorstand der Siedler-Gemeinschaft Müschede unterstreichen dieses Ansinnen ausdrücklich.
Wenn die Kommunen Geld in Betrieb und Instandhaltung von Kanälen und Kläranlagen investieren, können sie bei der Kalkulation der Abwassergebühren einen Zinssatz für das aufgewendete Eigenkapital verlangen. Den Zinssatz von bis zu 5,92 Prozent für das Jahr 2021 hält der Verband Wohneigentum NRW für entschieden zu hoch.
"In der bereits seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase halten wir einen Zinssatz von fast sechs Prozent für völlig realitätsfern und für eine ungerechtfertigte Belastung der Bürger", kommentiert Michael Dröge, stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW e.V., die Berechnungsgrundlage der Abwassergebühren.
Als Grundlage für diesen Zinssatz wird der Durchschnitt von Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere der letzten 50 Jahre herangezogen und mit einem Sicherheitszuschlag von 0,5 Prozentpunkten versehen. Auch das kritisiert der Verband: „Allein schon der Sicherheitszuschlag wirkt in Zeiten, in denen Kommunen für Darlehen faktisch keine Fremdkapitalzinsen zahlen, wie eine Lizenz zum Gelddrucken. Doch die Abwassergebühren sind nicht dazu da, die klammen Haushalte der Kommunen zu sanieren“, fährt Dröge fort.
Der Verband Wohneigentum NRW steht mit dieser Meinung nicht alleine da. Der Bund der Steuerzahler unterstützt aktuell einen Musterprozess gegen die realitätsfernen Zinssätze vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Eine Entscheidung darüber erwarten die Verbände noch in diesem Jahr.
Von einem positiven Ausgang der beiden Verfahren können nur diejenigen profitieren, deren aktuelle Gebührenbescheide zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht rechtskräftig wären. Daher erscheinen Landesverband, Kreisverband Arnsberg und uns die Empfehlung an unsere Mitglieder angemessen, Widerspruch gegen die aktuellen Bescheide zu erheben. Vordrucke bzw. Vorlagen befinden sich auf den Internetseiten des Verbandes Wohneigentum NRW, des Kreisverbandes Arnsberg des Verbandes Wohneigentum NRW und unserer Siedler-Gemeinschaft Müschede (https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/verband-wohneigentum-nrw-kritisiert-abwassergebuehren-der-kommunen / https://www.verband-wohneigentum.de/kv-arnsberg / https://www.verband-wohneigentum.de/sg-mueschede .
Auf der Rückseite haben wir für Sie auch bereits einen Musterwiderspruch abgedruckt. Auch den können Sie selbstverständlich benutzen. Dazu müssen Sie nur noch Ihre Daten eintragen, unterschreiben und als Brief mit 80 Cent frankieren. Dann geht es ab zur Post.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Siedler-Gemeinschaft Müschede e. V.

Widerspruch_Abwassergebuehren.pdf (456.5 KB, PDF-Datei)

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