Grundsteuer Bochum

Grundsteuer in Bochum mit differenzierten Hebesätzen ab 2025

Laut Radio Bochum-Link hat der Rat die differenzierten Hebesätze beschlossen. In der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20242982 (siehe Ratsinformationssystem war es für Wohngrundstücke ziemlich genau der Wert den die Finanzverwaltung errechnet hatte.

Aus der Vorlage für die Sitzung des Rates - 19.12.2024 ...
Sollten alternativ differenzierte Hebesätze Anwendung finden, wird der Grundsteuerhebesatz für die
Grundsteuer B von 645 v. H. auf
• 1.190 v. H. für die Grundstücke gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 NWGrStHsG (Nichtwohngrundstücke) und auf
• 715 v. H. für die Grundstücke gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 NWGrStHsG (Wohngrundstücke)
festgelegt.
...

UPDATE: In dieser Amtsblatt-Sonderausgabe wurde der zugehörige Beschluss für die neuen Hebesätze veröffentlicht.


Die weiteren Abschnitte betreffen die zugehörige Grundsteuererklärung NRW und Bescheide

Finanzverwaltung veröffentlicht die Aufkommensneutralen Hebesätze

Auf der Seite der Finanzverwaltung wurden die von der Finanzbehörde berechneten Hebesätze veröffentlicht. Diese sollen als Orientierung für die Kommunen und die Steuerzahler dienen.

Für Bochum wurden zwei Optionen berechnet:

Aufkommensneutralen Hebesätze
© Finanzverwaltung NRW

1) wie bisher einheitliche Grundsteuer B

  • Hebesatz 843

2) Unterscheidung zwischen Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken

  • Hebesatz Wohnen 710

Detaillierte Erläuterungen auf der Seite der Finanzverwaltung.

Zur Berechnung der Grundsteuer des eigenen Grundstücks für 2025 ist neben dem Hebesatz - den die Kommune (Bochum) noch beschließen muss - der Steuermessbetrag relevant. Aktuell versenden die Finanzämter die entsprechenden Bescheide.

Berechnet wird die jährliche Grundsteuer als

  • Grundsteuermessbetrag 2025

  • multipliziert mit dem Hebesatz (durch die Stadt Bochum noch festzulegen)

  • dividiert durch 100

Beispiel bei einen Messbetrag von z.B. 40 EUR (mit den Hebesätzen der FW-NRW):
Option 1) 40 * 843 / 100 = 337,20 EUR
Option 2) 40 * 710 / 100 = 284,00 EUR

Grundsteuererklärung NRW

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