Gartenarbeit
Phänologischer Gartenkalender Phäno3
Unser Kalender teilt das Jahr in vier Jahreszeiten ein. Wobei die Anfangspunkte einer jeden Jahreszeit auf den Tag genau definiert sind. Diese Punkte werden durch den Standort der Sonne auf der Ekliptik (scheinbare Bahn der Sonne und Planeten am Himmel) festgelegt. So beginnt z.B. der Frühling, wenn die Sonne auf ihrer Bahn den Himmels-Äquator kreuzt.
Da aber jedes Jahr einen anderen klimatischen Verlauf hat, findet der Frühling in der Natur nicht unbedingt zu diesem Termin statt. So ist zu beobachten, dass Frühlingsblüher zum Zeitpunkt des kalendarischen Frühlings bereits verblüht sind oder gerade erst mit der Blüte beginnen. Aus diesen Beobachtungen ist der Phänologische Kalender entstanden. Dieser Kalender hat statt vier, zehn Jahreszeiten, die sich am Entwicklungsstadium der Vegetation erkennen lassen. Jeder phänologischen Jahreszeit sind entsprechende Zeigerpflanzen zugeordnet.
So beginnt zum Beispiel der Vorfrühling mit der Haselnuss-Blüte. Diese tritt von Jahr zu Jahr, aber auch von Region zu Region zu unterschiedlichen Terminen auf. Beobachter des Deutschen Wetterdienstes halten die Eintrittszeiten der einzelnen Vegetationsstadien in den verschiedenen Regionen fest. Aus diesen Daten lassen sich langfristig unter anderem Rückschlüsse auf die Klima-Entwicklung ziehen.
Orientiert man sich als Gartenbesitzer am Phänologischen Kalender, können günstige Termine für die Durchführung von Gartenarbeiten ermittelt werden:
Vorfrühling: Haselnussblüte, Schneeglöckchenblüte.
Gartenarbeiten: Obstbaumschnitt, erste Aussaat (z.B. im Wintergarten oder auf der Fensterbank), evtl. Kalkung des Bodens, Kompost umsetzen.
Erstfrühling: Forsythienblüte; Blattentfaltung bei der Stachelbeere.
Gartenarbeiten: Rückschnitt sommerblühender Gehölze (z.B. Rosen, Sommerflieder); erste Aussaaten ins Frühbeet; Bodenbearbeitung; Ausbringung von Kompost; Beginn der Schneckenbekämpfung.
Vollfrühling: Apfelblüte; Blattentfaltung der Stieleiche.
Gartenarbeiten: Aussaaten ins Freiland; Pflanzen von Stauden; Beginn der Rasenpflege (Vertikutieren, Düngen); vorbeugende Pilz-und Schädlingsbekämpfung; Rasen-Aussaat.
Frühsommer: Blüte des Schwarzen Holunder; Robinienblüte.
Gartenarbeiten: Auslichten frühblühender Gehölze; Bewässerung nach Bedarf.
Hochsommer: Blüte der Sommer-Linde; Reife roter Johannisbeeren.
Gartenarbeiten: Mechanischer Pflanzenschutz; Ernte von Beerenfrüchten; Bewässerung nach Bedarf.
Spätsommer: Fruchtreife Apfel (frühe Sorten); Fruchtreife Ebereschenbeeren.
Gartenarbeiten: Staudenrückschnitt nach Bedarf; Aussaat von Gründüngung auf abgeernteten Flächen.
Frühherbst: Fruchtreife Schwarzer Holunder; Fruchtreife Kornelkirsche.
Gartenarbeiten: Pflanzung von Blumenzwiebeln; Staudenrückschnitt nach Bedarf; Pflanzung und Teilung von Stauden.
Vollherbst: Fruchtreife von Stiel-Eiche; Fruchtreife Rosskastanie.
Gartenarbeiten: Ernte von Kernobst und Walnuss.
Spätherbst: Blattverfärbung Stiel-Eiche; Blattfall Eberesche.
Gartenarbeiten: Laub von Rasenflächen harken; Einräumen frostempfindlicher Pflanzen; Stammpflege bei Obstbäumen; Kompost aufsetzen; Winterfütterung der Vögel.
Winter: Blattfall Stiel-Eiche; Nadelfall Europäische Lärche.
Gartenarbeiten: Gartenlektüre, neue Ideen und Pläne für das neue Gartenjahr entwickeln; Nisthöhlen und Nisthilfen für Vögel und Insekten bauen.
Weitere Informationen auf
Gartenberatung
Kompostiert
Kompost ist der älteste und natürlichste Dünger und Bodenverbesserer, den wir kennen. Er wird aus organischen Reststoffen des Haushaltes und des Gartens hergestellt. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung des Bodens und zur Ernährung der Pflanzen. Jeder Gartenbesitzer sollte kompostieren. Der Kompost stellt Wiederverwertung organischer Abfallstoffe dar. Ein gut gelungener Kompost ist das beste Düngemittel für den Boden, die Bodenorganismen und Pflanzen. Allerdings will auch kompostieren gelernt sein.
1. Wann ist es verboten, Hecken und Gebüsch zu schneiden. Kann der Zeitraum verlängert werden?
In der Zeit vom 1.März bis 30. September (Sperrfrist) ist es verboten (buzer), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Eine Verkürzung der Sperrfrist bzw. Verlängerung des Schnittzeitraumes sieht das Gesetz nicht vor. Im Einzelfall kann beim Ressort Umweltschutz eine Befreiung von dem Verbot beantragt werden.
Quelle Stadt Wuppertal