Rechtsschutzversicherung

(im Mitgliedsbeitrag enthalten)

Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall.
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.

Wichtig!

Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung eine Güteberatung vor einer vom Verband bestimmten Stelle (Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

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