Apell zur Aufkommensneutralität
Grundsteuerreform:
Hertener Siedlergemeinschaften fordern dass Herten ab 2025 ermäßigte Grundsteuer-Hebesätze fürs Wohnen beschließt.
Mit dem folgenden Brief haben wir die Fraktionen im Rat der Stadt Herten aufgefordert,
die Möglichkeit der getrennten Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu nutzen.
Die Grundsteuerreform darf das Wohnen nicht teurer machen -
Hertener Siedlergemeinschaften fordern ermäßigte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Müller,
die Grundsteuerreform wird auch in Herten zu deutlichen Verwerfungen führen. Die vom Land NRW veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätze zeigen, dass die Grundsteuer für Wohngebäude in Herten noch einmal um 17 Prozent steigen wird - wenn nicht gehandelt wird.
Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen brachten einen Gesetzesentwurf zu differenzierten Hebesätzen ein, um den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung mehr Entscheidungsspielräume ermöglichen und bei Bedarf auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können.
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wurde dieses Gesetz am 4. Juli 2024 verabschiedet.
Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung eine Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor. Dadurch wird es den Kommunen freigestellt, diese Hebesätze – in Abhängigkeit von den räumlich strukturellen Gegebenheiten vor Ort – so auszutarieren, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung etwa der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt.
Da der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) in den meisten Kommunen ohnehin angepasst werden muss, um je Kommune aufkommensneutral zu bleiben, bietet das Gesetz den Kommunen jetzt die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen (etwa für Geschäftsgrundstücke) zu beschließen. Die Kommunen können nunmehr dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Hebesätze so anpassen, dass weder Wohn- noch Nichtwohngrundstücke übermäßig stark belastet werden.
Bei allem Verständnis für die Probleme der Städte: Es ist am Ende egal, ob die Stadt oder das Land die notwendige Grundsteuer-Ermäßigung für Wohngebäude vornimmt. Sie sind beide in der Pflicht – und haben auch das gleiche Risiko.
Als Vertreter der Hertener Siedlergemeinschaften im Verband Wohneigentum NRW fordern wir deshalb, dass Herten ab 2025 ermäßigte Grundsteuer-Hebesätze fürs Wohnen beschließt.
Denn: Eine landeseinheitliche Ermäßigung ist nicht in Sicht und die aktuellen Zahlen zeigen auch, dass die Verschiebung von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich ausfällt. An dieser Stelle möchten wir auch auf die aktuelle Pressemitteilung unseres Landesverbands verweisen:
https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/grundsteuer-hebesaetze-nrw
Das Gewerbe muss angemessen beteiligt werden.
Mit einer einheitlichen Berechnung würde das Gewerbe deutlich entlastet werden.
Hier geht es um die Frage, warum und um wieviel wird das Gewerbe auf Kosten der Bürger entlastet.
Die steigende Grundsteuer reduziert Budget in allen privaten Haushalten, da sitzen Mieter und Eigentümer in einem Boot.
Die Grundsteuer kann bei Gewerbebetrieben steuerlich geltend gemacht werden.
Am Beispiel von Herten zeigt sich die Spreizung der Hebesätze recht deutlich, der aufkommensneutrale Hebesatz von 944 müsste auf 781 für Wohngebäude und 1570 für Nicht-Wohngebäude aufgesplittet werden.
Wohnen darf nicht teurer werden. Wohnen muss bezahlbar bleiben.
Ohne eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird das Wohnen deutlich teurer. Gerade bei Eigentümer und Mieter von alten Immobilien in Herten trifft die Grundsteuerreform doppelt und dreifach. Denn gerade in den älteren Gebäuden treten ohnehin die stärksten Bewertungssprünge auf. Ohne ermäßigten Hebesatz müssten sie zusätzlich noch die Grundsteuer-Entlastung fürs Hertener Gewerbe bezahlen.
In unseren Hertener Siedlergemeinschaften im Verband Wohneigentum e.V. gibt es zum Beispiel eine Vielzahl von Immobilien aus Anfang der 1960 Jahre. Die alte Witwe, die hier mit ihrer Hinterbliebenenversorgung auskommen muss oder die junge Familie, die sich hier gerade einrichtet ist sowieso schon durch die Reform stark belastet. Aber wenn hier die gesplitteten Hebesätze nicht zu einer Entlastung beitragen, wird es unmöglich, sich das Wohnen in Herten weiter leisten zu können.
Bei Interesse können Sie mit Herrn Jan Koch von unserer Landesgeschäftsstelle des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. ein Hintergrundgespräch vereinbaren. Gerne kommen wir dann bei Bedarf als Vertreter der Hertener Siedlergemeinschaften dazu.
Grundsteuer Hebesatz
Reichlich Presseberichte erschienen in den letzten Wochen zu diesem Thema.
Alle Nachbarstädte sind mit diesem Thema beschäftigt.
Der Landtag gab dazu in den letzten Tagen eine Empfehlung heraus!
Die Zeit bis zur Umsetzung am 01.01.2025 wird immer kürzer
und eine Lösung ist noch nicht in Sicht.
Nachfolgend ein Überblick über die Artikel die in den letzten Wochen in der Hertener Allgemeinen
zu diesem Thema erschienen sind.
Der Grundsteuer-Hebesatz muss sinken, sagen die Siedlergemeinschaften aus Herten.Bodo Ladwig und Jogi Lenort geben einen Einblick in ihre Rechnungen.
In einem sind sich die Hertener Siedlergemeinschaften einig: Die Grundsteuer ist zu hoch. Besser gesagt, der Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegen kann. In Herten liegt der Satz bei 920 Prozent, das ist sogar im NRW-Vergleich ein Spitzenwert. Auch im Kreis Recklinghausen greift nur Gladbeck (950) den Bürgern tiefer in die Tasche.
Bodo Ladwig (Bertlich) und Jogi Lenort (Scherlebeck) bemängeln das. Sie sind in Siedlergemeinschaften engagiert und haben schon ausgerechnet, was für ihre Immobilien fällig wird, sollte der Hebesatz nicht sinken. Ladwig sitzt auch für den SPD-Ortsverein im Gebietsbeirat von Westerholt und Bertlich. Bei ihm sieht es so aus: Für sein Haus in Bertlich würden statt wie bisher 468,37 Euro künftig 703,95 Euro fällig werden. Das sind 235 Euro im Jahr und knapp 20 Euro pro Monat für das selbe Haus, nur ausgelöst durch die Reform.
Die Differenz kommt zustande, weil die Grundstücke neu bewertet wurden. Zuvor galt ein Einheitswert, der einmal festgelegt und danach nicht wieder aktualisiert wurde. In diesem Fall geht es um ein Haus aus dem Jahr 1984, mit 900 Quadratmeter Grundstück und etwas über 110 Quadratmetern Wohnfläche.
Die Kosten steigen - Kaufkraft sinkt
Lenort sieht es in einem größeren Zusammenhang. "Das Wohnen wird damit unattraktiver, die Kaufkraft nimmt ab. Sportvereine, Freizeiteinrichtungen oder Gastronomen werden auch darunter leiden." Denn die Berechnung der neuen Grundsteuer gleiche einem Würfelspiel und hängt von mehreren Faktoren ab, wie Sanierung, Mietniveau, Bodenrichtwert. Ladwig hat noch eine Eigentumswohnung in einem Zweiparteienhaus, ebenfalls in Bertlich und aus dem Jahr 1933, die er vermietet. Die ist künftig günstiger und geht runter von 617,41 Euro auf 422,40 Euro. Eine Ersparnis für den Mieter. Die Grundsteuer wird deshalb auch Wohn-Steuer genannt, weil sie in aller Regel auf die Miete angerechnet wird.
Für Lenorts Haus in Scherlebeck verdreifacht sich die Grundsteuer. Er hat ein 670-Quadratmeter-Grundstück mit 114 Quadratmeter Wohnfläche. Gebaut wurde das Haus 1899, bislang zahlte er gemäß dem Einheitswert von 1964 nur 167 Euro. Bald sind es um die 500 Euro Grundsteuer, wenn der Hebesatz bei 920 Prozent bleibt. Deshalb haben sie sich an die Fraktionen gewandt, die SPD reichte einen Antrag auf Senkung des Hebesatzes ein, der im Sommer diskutiert werden soll. "NRW ist schon teuer, aber Herten setzt noch eins oben drauf. Die Grundsteuer sollte kein Spielmaterial sein, um den Haushalt zu sanieren", findet Ladwig. Lenort sagt, die Kommunen seien mit den Kosten überfordert, der Finanzausgleich vom Land fehle. "Vielleicht sollte auch über den Rat hinaus mal eine Truppe zusammengestellt werden, die sich dahingehend berät", schlägt er vor.
Bund und Länder sprachen sich in der Vergangenheit für eine Anpassung der Hebesätze aus, damit die Reform aufkommensneutral ist. Eine entsprechende Empfehlung wird das Finanzamt auch an Herten abgeben.
Kämmerer Oliver Lind mahnt deshalb zur Ruhe. Es gebe eine solche Empfehlung vom Finanzamt noch nicht. "Daher ist es im Moment auch noch zu früh, um Prognosen über eine Hebesatzanpassung ab 2025 auszusprechen."
Bescheide des Finanzamts stehen noch aus
Mehreinnahmen im Haushaltsplan resultieren bisher jedenfalls nicht aus der Reform, sagt Lind. Sondern: "Die Erträge aus den Grundsteuern sind auf Basis der Daten des Bauministeriums erfolgt." Die Stadt wolle die Allgemeinheit im Zuge der Reform nicht stärker belasten. Wie das am Ende konkret aussieht, bleibt aber noch unklar, weil noch gar nicht alle Bescheide vom Finanzamt eingegangen seien.
Quelle Hertener Allgemeine vom 24.02.2024
Selbstverpflichtung zur Umsetzung neutraler Hebesätze
Mit dem unten stehenden Apell wendeten wir uns im Herbst 2023 an die Ratsfraktionen der Stadt Herten !
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundsteuerreform stellt Bürgerinnen und Bürger genauso wie Politik und Verwaltungen vor große Herausforderungen.
Als örtliche Siedlergemeinschaft mit aktuell über 200 Mitgliedsfamilien haben wir genau wie unsere Dachorganisation "Verband Wohneigentum" viele Wohneigentümer bei der Grundsteuererklärung begleitet.
Mit unseren umfangreichen Informationen an unsere Mitglieder, haben wir dazu beigetragen, dass diese Reform gelingt. Denn wir wissen, dass der Grundsteuer für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen und damit für lebenswerte Städte eine zentrale Bedeutung zukommt.
Wir kennen aber auch die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die mit der Grundsteuerreform einhergehen. Gerade in diesen unsicheren Zeiten mit einer nie gekannten Inflation und explodierenden Energiepreisen fürchten die Menschen, dass Wohnen in unserer Kommune Herten durch die neue Grundsteuer teurer wird.
Deshalb appellieren wir and Sie:
Setzen Sie ein Zeichen und schlagen Sie dem Rat vor, schon heute eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung aufkommensneutraler Grundsteuer-Hebesätze zu beschließen.
Denn durch die nun eintreffenden Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger in ihren Befürchtungen bestätigt.
Dabei ist klar:
Wer bislang unterdurchschnittlich bei der Grundsteuer belastet wurde, wird nach der Reform mehr zahlen müssen. Es wird teilweise deutliche individuelle Veränderungen bei der Grundsteuerlast geben - das entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts.
Trotzdem muss das Gebot der Aufkommensneutralität gelten: Die Grundsteuerreform darf nicht zur Steuererhöhung durch die Hintertür werden.
Auch wenn heute niemand prognostizieren kann, wie hoch ein aufkommensneutraler Hebesatz in unserer Kommune sein wird
es ist jetzt wichtig, dass Sie sich zur Umsetzung aufkommensneutraler Hebesätze für 2025 sowie zu jeder weiteren Hauptfeststellung verpflichten.
Nutzen Sie die Gelegenheit auch, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Transparenzversprechen zu geben.
Stellen Sie in den Grundsteuerbescheiden von 2025 die individuelle Grundsteuer, das Gesamtaufkommen und die durchschnittliche Pro-Kopf-Grundsteuer nach bisheriger sowie nach neuer Bemessungsgrundlage gegenüber.
Informieren Sie außerdem auch über die Entwicklung des Grundsteueraufkommens in den vergangenen zehn Jahren.
Es bleibt ein letzter Appell:
Stoppen Sie die Aufwärts-Spirale bei der Grundsteuer. Wir wissen, dass die Energiekrise und der Krieg in der Ukraine für die kommunalen Haushalte eine große Herausforderung darstellt.
Wir wissen auch, dass die Grundsteuer beinahe die einzige Konstante und selbst gestaltbare Einnahmequelle der Kommunen ist.
Seien Sie sich bei den Debatten über mögliche Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze aber immer bewusst: Die Grundsteuer wird seit 2002 auf einer verfassungswidrigen Grundlage erhoben.
Jeder gestiegene Hebesatzpunkt verstärkt die Folgen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten "gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen".
Die Grundsteuer ist nicht das geeignete Instrument, um kommunale Finanzen zu sichern.
Wir würden uns freuen, wenn wir in den nächsten Wochen eine Rückmeldung ihrer Fraktion über den Standpunkt und die geplante Vorgehensweise zu dem Thema Grundsteuerreform erhalten.
Siedlergemeinschaft Bertlich e.V.
SPD- Fraktion lädt die Hertener Siedlergemeinschaften zum Austausch ein
In der Zeche Scherlebeck tauschten sich am 02.02.2024 die Hertener Siedlergemeinschaften mit den Fraktionsmitgliedern aus.
SPD-Fraktion fordert Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B ab 2025
Die Hertener Allgemeine berichtet am 17.02.2024 über HA+
Viele Grundstückseigentümer befürchten, ab 2025 deutlich mehr
Grundsteuer zahlen zu müssen. In Herten wird über eine Senkung
des Hebesatzes diskutiert.
Wer in Herten Grund und Boden besitzt, muss für die Grundsteuer B tief
in die Tasche greifen. Mit einem Hebesatz von 920 Prozent liegt unsere
Stadt auf einem unrühmlichen zweiten Platz im Kreis Recklinghausen. So-
gar im NRW-Vergleich bittet Herten seine Grundbesitzer verhältnismäßig
stark zur Kasse.
Zum Jahreswechsel 2023 erhöhte die Stadt den Hebesatz deutlich, um feh-
lende Einnahmen aus den Abwassergebühren zu kompensieren. Im kom-
menden Jahr tritt nun die viel diskutierte Reform der Grundsteuer in Kraft.
An der Berechnungsformel ändert sich nichts. Diese lautet: Wert des
Grundbesitzes mal Steuermesszahl mal Hebesatz gleich Grundsteuer.
Allerdings werden die Grundstücke neu bewertet, zuvor galten vom Fi-
nanzamt festgesetzte Einheitswerte aus dem Jahr 1964. Für die Neuberech-
nung wird unter anderem der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete zu-
grunde gelegt, aber auch die Grundstücksfläche und das Baujahr. Viele Ei-
gentümer fühlten sich ungerecht behandelt und fanden ihr Grundstück zu
hoch bewertet. Ihnen nutzt es auch nichts, dass die Steuermesszahl auf
circa ein Zehntel des vorherigen Werts sinkt, für bewohnte Grundstücke
entspricht das 0,31 Prozent. Es hagelte Beschwerden und Einsprüche.
Im gesamten Kreis Recklinghausen haben (Stand Dezember 2023) 28.000 von
502.000 Immobilien-Eigentümern Einspruch eingelegt.
Damit Hertener Grundbesitzer nicht automatisch stärker zur Kasse gebeten
werden, fordert die SPD-Fraktion eine Absenkung des Hebesatzes. Voraus
ging ein Austausch mit den Hertener Siedlervereinen. Der entsprechende
Antrag wird in der Sitzungsperiode Mai/Juni diskutiert.
Konkret fordert die SPD einen Hebesatz, der die Bürger nicht schwerer be-
lastet, aber genauso viel Grundsteuer-Einnahmen wie zuvor in die Stadt-
kasse spült. Für 2023 sind 14,9 Millionen Euro angesetzt. Bleibt der Hebe-
satz gleich, rechnet die Stadt 2025 mit knapp 15,3 Millionen Euro. "Die
Neuberechnung führt in vielen Fällen dazu, dass sich die Messbeträge ver-
doppeln oder verdreifachen", heißt es in der SPD-Mitteilung. Voraussicht-
lich dürfte der Antrag wohl für ausreichend Zuspruch sorgen. Sämtliche
Parteien sprachen sich in der jüngeren Vergangenheit gegen weitere kom-
munale Steuerbelastungen für die Bürger aus.
Rechenbeispiel für die Grundsteuer ab :2025
Grundbesitzwert: 300.000 Euro
Steuermesszahl: 0,31 Prozent (0,000,31)
Hebesatz für Herten: 920 Prozent
Grundsteuer pro Jahr = 855,60 Euro
Damit Hertener Grundstückseigentümer kein böses Erwachen beim Grundsteuerbescheid für 2025 haben, soll im Stadtrat über eine Senkung des Hebesatzes diskutiert werden
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums (BMF) heißt es:
Die Werte der Grundstücke haben sich seit 1964 unterschiedlich entwickelt, weshalb es
zu steuerlichen Ungleichbehandlungen kommt. Das Bundesverfassungsge-
richt löste die Reform aus, weil es fand, die bisherige Berechnung sei nicht
mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Als Beispiel führt das BMF an, dass
nach der alten Berechnung für vergleichbare und benachbarte Immobilien
gänzlich unterschiedliche Grundsteuerbeträge fällig werden könnten. Mit
einer Neubewertung der Grundstücke soll diese Steuerbelastung also ge-
rechter verteilt werden.
Aber müssen Eigentümer ab 2025 wirklich mehr bezahlen? Anruf beim
Hertener Steuerberater Klaus-Peter Witt. Er sagt: "Das kann man noch
nicht seriös einschätzen. Es wird sicher Verschiebungen geben, dass in
manchen Fällen mehr oder weniger als bisher gezahlt werden muss." Viele
seiner Mandanten hätten den Steuerbescheid vom Finanzamt noch gar
nicht vorliegen, eine Berechnungsgrundlage für einzelne Fälle gebe es des-
halb noch nicht. Wie der Hebesatz künftig aussehen müsste, damit Eigen-
tümer nicht geschröpft werden, ist also noch unklar. Auf der Seite des BMF
heißt es, insbesondere die Mieter von großen Mehrfamilienhäusern wür-
den durch die Reform bessergestellt. Mathematisch betrachtet kann gesagt
werden, wessen Grundbesitzwert nach der Neuberechnung um mehr als
das Zehnfache (Steuermesszahl s.o.) höher als der vorherige Einheitswert
ist, würde mehr Grundsteuer bezahlen. Vorausgesetzt, der Hebesatz redu-
ziert sich nicht nach unten.