Digitale Vorsorge/Nachlass Was passiert mit meinen Daten?
Wir alle nutzen tagtäglich Internetdienste, wie E-Mails und Soziale Netzwerke. Im "World Wide Web" bleiben täglich viele Daten zurück und auch auf dem Computer, USB-Stick oder in der Cloud befinden sich lokal digitale Daten.
Die an die Anbieter übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod des Kunden bei den jeweiligen Anbietern und gehören zur digitalen Vorsorge und zum digitalen Nachlass. Die Anbieter legen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, wie mit den Verträgen und online verwalteten Konten im Fall des Todes umgegangen werden soll. Das ist für Hinterbliebene beziehungsweise Bevollmächtigte oft eine große Belastung.
Haben Sie Ihren "digitalen Nachlass" geregelt?
Digitale Daten können ebenso wie Gegenstände vererbt werden. Ihre Erben erhalten damit umfangreiche Rechte: Sie können über sämtliche digitalen Daten verfügen, vorausgesetzt sie wissen um diese. Die digitalen Daten und dazu zählen auch Hardware, Software und Urheberrechte für hinterlegte Bilder, Foren-Einträge oder Blogs, werden nach einer aktuellen Rechtsprechung im Erbrecht wie Gegenstände vererbt. Stellen Sie sicher, dass nur eine Person Ihres Vertrauens Zugriff bekommt. Beugen Sie mit einer Vollmacht vor!
Verschaffen Sie sich daher einen Überblick über Ihre Online-Konten.
Übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens alle Aufgaben rund um die digitale Vorsorge. Denken Sie daran, dass diese Vollmacht "über den Tod hinaus" gelten soll. Das gleiche gilt, wenn Sie durch Krankheit oder andere Umstände nicht selbst handeln können. Das ist Ihr digitaler Nachlass.
Regeln Sie rechtzeitig Ihr "Digitales Erbe"!
Regeln Sie rechtzeitig, was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Tod nicht mehr in der Lage sind, Ihre Konten zu verwalten.
Es gibt Möglichkeiten, der oftmals großen Suche nach bestehenden Konten, Zugangsdaten und Verträgen vorzubeugen.
Eine Checkliste für Ihre "digitale Vorsorge" und Ihren "digitalen Nachlass"
haben wir hier in Kürze zusammengestellt.