Änderungen in der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung

Ab dem 01.01.2011 gilt für jeden Sach- und Vermögensschaden, bei der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung, der aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten resultiert, ein genereller Selbstbehalt i. H. von 250 €.

Die Verkehrssicherungspflichten beinhalten zum Beispiel bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegeen etc....

Die übrigen Versicherungsbedingungen der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung bleiben von dieser Änderung unberührt.



Änderungen/ Ergänzungen ab 2012

  • Was bedeutet: Subsidiärdeckung?

  • Informationen zu Photovoltaikanlagen


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Änderungen/Ergänzungen 2012.pdf (576.1 KB, PDF-Datei)

Was bedeutet Subsidiärdeckung und Informationen zur Photovoltaikanlage

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