Änderungen in der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
Ab dem 01.01.2011 gilt für jeden Sach- und Vermögensschaden, bei der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung, der aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten resultiert, ein genereller Selbstbehalt i. H. von 250 €.
Die Verkehrssicherungspflichten beinhalten zum Beispiel bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegeen etc....
Die übrigen Versicherungsbedingungen der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung bleiben von dieser Änderung unberührt.
Änderungen/ Ergänzungen ab 2012
Was bedeutet: Subsidiärdeckung?
Informationen zu Photovoltaikanlagen
Lesen Sie hier weiter...
Was bedeutet Subsidiärdeckung und Informationen zur Photovoltaikanlage