Schlichten ist besser als richten! Das "Nachbarrecht" und was Sie daraus wissen sollten!

  • Einfriedung

  • Wo muss, wo darf ein Grundstück eingefriedet werden?

  • Wie muss, wie darf eine Einfriedung aussehen?

  • Wer hat die Einfriedung zu errichten?

  • Was ist zu tun, wenn keine Einigung zustande kommt?

  • Pflege und Instandhaltung

  • Grenzabstände

  • Grenzbebauung

  • Überhang/Überfall

Für diese und andere Fragen erhalten Sie Auskunft in der Broschüre "Tipps für Nachbarn" vom Niedersächsisches Justizministerium unter www.mj.niedersachsen.de

Weitere Informationen zum Nachbarrecht hier weiterlesen...

Was ist zu tun? Wer hat Recht?


Eines vorweg!
Unter Nachbarn sollte man nicht fragen, wer im Recht ist. Das Leben nebeneinander ist nur dann erträglich, wenn zwischen den Nachbarn ein gutes persönliches Verhältnis besteht. Üben Sie Rücksichtnahme und Verständnis. Sprechen Sie mit ihren Nachbarn, wenn Sie etwas stört.

Lohnt sich ein Streit mit dem Nachbarn überhaupt?

  • Bei kleinen Streitigkeiten versuchen Sie sich zuerst mit dem Beschuldigten außergerichtlich zu versöhnen.

  • Bevor Sie jedoch gerichtliche Schritte einleiten, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer(m) Schiedsfrau/-mann vor Ort auf.

Ihr Schiedsmann/Ihre Schiedsfrau vor Ort:
Stefan Hartsch, Wietze

Offene Sprechstunde im Rathaus Wietze
Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr und
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Telefon 05146-507-0

Außerhalb der Sprechstunde:
Telefon 05146-987402

Ihre stellvertretende Schiedsfrau vor Ort:
Ina Henning, Wietze

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