Lärmschutzverordnung - Ruhezeiten

Rasenmäher, Kantenschneider, Partylärm ...:
Wie viel Krach darf der Nachbar in seinem Garten machen?

Nach der Geräte- und Maschinenlärmverordnung gelten Mindestruhezeiten.

An Sonn- und Feiertagen müssen Rasenmäher, Laubsauger, Rasentrimmer, Heckenscheren, Schredder, Vertikutierer abgeschaltet bleiben.

An Werktagen, auch Samstags sind Ruhezeiten von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr einzuhalten.

Für besonders laute Gartenhelfer, wie Feinschneider, Grastrimmer oder Kantenschneider, Laubbläser und Laubsauger gelten verschärfte Regeln.
Sie dürfen nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.

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