Neues zum Thema: Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserleitungen

Den Haus- und Wohnungseigentümern in Niedersachsen droht neues Ungemach: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigte Mitte Januar in einem Urteil,dass Kommunen Dichtigkeitsprüfungen bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle 20 Jahre auf Kosten der Eigentümer fordern dürfen, um Belastungen für das kommunale Abwassersystem zu verhindern. Lesen Sie hier weiter...