Rauchmelderpflicht auch in Altbauten
![]() |
Bis zum 31.12.2015 müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer Rauchmelder installieren. Ignoriert der Eigentümer diese Verpflichtung, kommt eine Haftung für Schäden im Brandfall in Betracht. |
• Warum sollte man Rauchmelder installieren? • Müssen Rauchmelder eine bestimmte DIN erfüllen? • Wo sollten sie installiert werden? • Wer ist verantwortlich für Wartung und Instandhaltung? • Wer trägt die Kosten für Anschaffung und Inspektion? Fragen gibt es viele. Damit Sie aber weiterhin beruhigt schlafen können, besuchen Sie uns am Mittwoch, 10. April 2013, 19:00 Uhr in der Heidjer Stube. Hier steht uns während unseres Stammtischabends als Referent Matthias Rinn zur Verfügung. Im Anschluss an diesen Vortrag werden noch offene Fragen gern beantwortet. |