Tipps für Hausbesitzer und Bauherren

Handwerker im Haus!
© Pixabay.com

Vollkostenvergleich verschiedener Heizsysteme (23.02.2025)

C.A.R.M.E.N. e.V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (gegründet und gefördert vom Freistaat Bayern) hält fundierte Informationen zum Thema Energiewende im Heizbereich bereit. Unter anderem einen Vollkostenvergleich für Heizungen mit verschiedenen Energieträgern unter Berücksichtigung der neuen Förderung: https://www.carmen-ev.de/...envergleich/. C.A.R.M.E.N. bietet auch Individualberatungen an.


Technisch fundierter Ratgeber zum Thema "Effiziente Energienutzung im Haus"

Hier finden Sie über 20 Artikel, die als Ratgeber geeignet sind, z.B. wenn Entscheidungen anstehen - vor allem im Bereich der Haustechnik (z.B. Heizung und Haushalt). Besonders der Aspekt der Energieeffizienz wird überall sehr gründlich beleuchtet, aber auch andere Aspekte kommen nicht zu kurz.
Die Artikel dieser Ratgeberseiten sind fachlich sehr fundiert geschrieben von einem Experten, der von Industrie-Interessen völlig unabhängig ist. Sie sind trotzdem verständlich und sehr praxisnah.

www.energie-lexikon.info/ratgeber.html


Hier finden Sie Informations- und Beratungsangebote zum Thema "Heizung und Energie, Förderungen":

Leider sind die Förderregeln z.Zt. sehr volantil. Bitte Informieren Sie sich eingehend über den aktuellen Stand!


Hintergrundinformationen und Fakten zur Energiewende

vom anerkannten Wissenschaftler Prof. Harald Lesch in Terra X (ZDF / YouTube):


Weitere Links zum Thema Heizkosten:


PV-Anlage
© Pixabay

Sie planen eine Photovoltaik-Anlage?

In einer aktuellen Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen wurde untersucht, wie Photovoltaikanlagen für "Prosumer" sinnvoll dimensioniert werden sollten.

Es konnte gezeigt werden, dass sich die spezifischen Investitionskosten von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit zunehmender Leistungsgröße deutlich reduzieren. Auf Basis einer statistischen Auswertung zeigte sich, dass ein Ansatz von festen und variablen Betriebskostenanteilen empfehlenswert ist.

Im Ergebnis zeigt die Studie anhand von drei exemplarischen Haushalten, welche PV-Anlagenleistung für die Prosumer am wirtschaftlichsten ist. Es wird auch untersucht, in welchen Fällen ein Batteriespeicher rentabel sein könnte.

Eine technisch sehr detaillierte Studie - in den Zusammenfassungen jedoch auch für Laien verwertbar! https://pvspeicher.htw-be...nsionierung/
Wenn Ihr Planer diese Studie nicht kennen sollte, drücken Sie sie ihm in die Hand und vereinbaren Sie deren Anwendung.

Hier geht's zur Hauptseite der HTW mit vielen weitergehenden Informationen z.B: Tests von Wall-Boxen, Solarspeichern: https://solar.htw-berlin.de/studien/


Einkaufsgemeinschaft für Holzpellets: "Pellets-Gemeinde"

http://www.pellets-gemein...e/23509.html

Die Pellets-Gemeinde ist die erste Verbraucherorganisation (gleichzeitig Einkaufsgemeinschaft) der Holzpellets-Heizbranche. Sie wurde 2002 im Landkreis Nürnberger Land gegründet und erstreckt sich inzwischen über das Gebiet zwischen Regensburg im Süden und Schweinfurt im Norden, sowie Feuchtwangen im Westen und Schwandorf im Osten..

Die Einkaufsgemeinschaft hat den Zweck, durch Bündelung von Beschaffungsmengen ökologische und ökonomische Aspekte sowie den Verbraucherschutz beim Pellets-Einkauf zu fördern. Der Schwerpunkt liegt auf der Beschaffung der Pellets in loser Form (Lieferung im Silowagen) in der heizfreien Zeit. Pellets-Lieferanten sind in diesem Zeitraum bemüht, durch günstige Preisgestaltung ihre Kapazitäten gleichmäßig auszulasten.

Vorrangig wird mit Lieferanten kooperiert, die hochwertigen Brennstoff zu verbraucherfreundlichen Konditionen anbieten. Es ist ausdrücklich nicht Ziel der Pellets-Gemeinde, nach zeitlich befristeten Billigangeboten zu suchen, sondern dauerhaft stabile Preise bei zuverlässigen, regionalen Lieferanten zu verhandeln. Auch wenn dies nur mit Zugeständnissen möglich ist, so streben wir an, für die heizfreie Zeit eine Preisbindung von mehreren Monaten zu erreichen, damit jedes Mitglied ohne Zeitdruck seine Pelletsbestellung veranlassen kann.
Bei der Pellets-Gemeinde erhalten Sie Angebote zu günstigen Beschaffungsmöglichkeiten von (nach DINplus) zertifizierten Holzpellets und zur prinzipiellen Auslegung von Holzpelletsheizungen, bzw. Hilfe zur Selbsthilfe, wie Sie den Weg zur eigenen Pelletsheizung reibungslos bewältigen.
Einige VFG-Mitglieder nehmen bereits teil und beziehen Ihre Pellets über die "Gemeinde" und sind hoch zufrieden.


Einsparpotential moderne Heizungspumpe
Moderne, effiziente Heizungspumpen amortisieren sich schnell.   © co2online gGmbH / www.klima-sucht-schutz.de

Stromfresser im Heizungskeller?

Wussten Sie, dass die Heizungspumpen im Haus einen erheblichen Anteil am Stromverbrauch haben?
Je nach Modell, Alter und Einstellung verbraucht eine ungeregelte Pumpe 500 - 600 kWh Strom pro Jahr. Eine neue, geregelte Heizungsumwälzpumpe hat dagegen nur noch eine Leistungsaufnahme von 5 bis 30 W - je nach tatsächlich benötigter Fördermenge wird die Leistung automatisch geregelt. Aufs Jahr gesehen ergeben sich Stromverbräuche zwischen 50 und 100 kWh.


Energieberatungs-Sprechstunden auch bei uns in der VG Uttenreuth

Wie kann ich Heizkosten sparen? Sollte die Kellerdecke gedämmt werden? Muss die Heizungsanlage erneuert werden? Wie kann ich den Stromverbrauch senken? Energieberater spielen unterschiedliche Einspar- und Sanierungsmöglichkeiten für Ihr individuelles Gebäude durch und zeigen auf, welche Maßnahmen die höchsten Einsparungen bei den geringsten Kosten bieten. Anmeldung erforderlich!
Weitere Informationen gibt es beim https://www.erlangen-hoec...ie/angebote/


Eine interessante Web-Site:

www.check-bauherren.de/

"Gutes Bauen: Der Check für Bauherren" richtet sich vor allem an private Bauherren kleiner und mittlerer Bauvorhaben. Er beschreibt aber die grundsätzlichen Kriterien auch für größere Bauvorhaben.
"Gutes Bauen: Der Check für Bauherren" ist eine Praxishilfe der Offensive Gutes Bauen, einer nationalen Initiative wichtiger Organisationen der Bauwirtschaft - wie Sozialpartner, Fachverbände, Präventionsdienstleister, Verbraucherschutzverbände der Bauherren, Ministerien.
Ziel der Offensive Gutes Bauen ist es, die Wirtschaftlichkeit und Qualität von Bauprozessen zu unterstützen und zu fördern.

Der "Check für Bauherren" hilft Ihnen als Bauherr, in 5 Schritten ein erfolgreiches und wirtschaftliches Bauprojekt zu planen und durchzuführen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Aus- und Umbauten sowie Renovierungsmaßnahmen.


Steuer: Kosten für Kanal-Dichtheitsprüfung absetzbar

Kanalinspektion steuerlich absetzbar
© Verband Wohneigentum
Immer wieder macht die Dichtheitsprüfung Wohneigentümern zu schaffen. Insbesondere die unterschiedlichen Regeln, die die Bundesländer und oft sogar die einzelnen Gemeinden erlassen können, sorgen für Verwirrung. Ein positives Signal ist jedoch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, nach dem die Kosten für die Dichtheitsprüfung steuerlich absetzbar sind.
weiterlesen


Weitere Ratschläge unseres Bundesverbandes zum Energiesparen

Das Wichtigste in Kürze

  • ab Juni 2026 erlaubt eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz die Weitergabe von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz innerhalb lokaler Gemeinschaften. Netzbetreiber sind ab dann gesetzlich verpflichtet, Energy-Sharing-Modelle technisch zu unterstützen.

  • Wer in diesem Modell als Anbieter agiert, wird von vielen Pflichten klassischer Stromanbieter befreit.

  • Teilnehmen können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften sowie andere Zusammenschlüsse

  • Erzeuger und Verbraucherin müssen im selben Stromnetzgebiet wohnen.

Blick von oben auf eine Siedlung die gemischt ist aus Häusern mit Photovoltaik auf dem Dach und ohne.
Energy Sharing: Ein Anlagenbetrieber produziert mehr Strom als er braucht. Er verkauft ihn beispielsweise in der Nachbarschaft. Künftig kann das über das öffentliche Netz laufen. Anlagenbetreiber könnten dann höhere Einnahmen erzielen als mit der Einspeisevergütung, Abnehmer ihre Stromkosten senken.   © iStcok/bruev

Ab Mitte 2026 können Hausbesitzer, die beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben, überschüssigen Solarstrom einfacher an ihre Nachbarn verkaufen. Möglich wird das durch eine Erweiterung des Energiewirtschaftsrechts. Das Schlagwort lautet Energy Sharing.

Der Bundestag hat im November 2025 den neuen Paragrafen 42c ("Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien") des Energiewirtschaftsgesetz beschlossen, der dann noch im Dezember in Kraft getreten ist. Was bedeutet das für Wohneigentümer*innen, die beispielsweise mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erneuerbare Energie produzieren?

Energy Sharing: Was ist neu?

Der ergänzte Paragraf 42c ermöglicht grundsätzlich, dass sich mehrere Verbraucher*innen, beispielsweise Nachbarn und Nachbarinnen in einer Siedlungsgemeinschaft, lokal erzeugten erneuerbaren Strom teilen (Energy Sharing) und dafür das öffentliche Netz nutzen können. Das ist das Neue, denn bislang war das Teilen von erneuerbarem Strom nur innerhalb eines Gebäudes möglich (Paragraf 42b), also ohne das allgemeine Netz zu beanspruchen. Ab Juni 2026 müssen nun alle Verteilnetzbetreiber dieses Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets über das öffentliche Netz ermöglichen - Bilanzierungsgebiet meint einen fest abgegrenzten Bereich im Energiesystem, in dem der Verantwortliche dafür sorgt, dass Erzeugung und Verbrauch rechnerisch im Gleichgewicht sein müssen, so dass die Versorgung jederzeit gewährleistet ist.

In einem zweiten Schritt soll das Energy Sharing ab 2028 auch in benachbarten Verteilnetzen möglich sein.

Eine weitere Neuerung erleichtert das Formale. Wer als privater Anlagenbetreiber bislang Strom verkaufen wollte, musste sich als Stromlieferant registrieren und viele Pflichten erfüllen, beispielsweise eine Liefergarantie übernehmen oder Auflagen im Bilanzkreiserfüllen. Das fällt jetzt weg.

Warum ist die Einspeisevergütung nicht attraktiv?

In Deutschland sind mehr als fünf Millionen Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Viele Anlagenbetreiber speisen einen Teil ihres erzeugten Stroms ins Netz ein und bekommen dafür eine Einspeisevergütung. Mit dem 2023 reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkt seit Februar 2024 die Einspeisevergütung für neu installierte Solaranlagen alle sechs Monate um 1 Prozent.

In 2026 steht die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. In der Politik wird derzeit diskutiert, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen möglicherweise ganz zu streichen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Die Einspeisevergütung für bestehende Anlagen soll Stand heute bestehen bleiben.

Wie funktioniert Energy Sharing?

Beim Energy Sharing fließt der erzeugte Strom weiter ins öffentliche Netz, wird aber bilanztechnisch durch den Messstellenbetreiber direkt den jeweiligen Verbraucher*innen zugeordnet und über die Stromzähler abgerechnet. Damit das funktioniert, brauchen sowohl Erzeuger als auch Abnehmerinnen zwingend ein Smart Meter, also einen intelligenten Stromzähler mit einer Messeinheit. Die Zähler müssen Viertelstundenwerte messen, Einspeisung und Bezug getrennt erfassen und fernablesbar sein.

Erforderlich sind verschiedene Verträge:

  • Energy-Sharing-Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher*innen (wer nimmt teil? Wie ist der Aufteilungsschlüssel? Wie hoch ist der Preis pro kWh? Abrechnung? Kündigung/Ausstieg)

  • Der bisherige Netznutzungsvertrag bleibt bestehen - der Strom wird lediglich anders bilanziert.

  • Für die Abnehmer: einen Reststrom-Liefervertrag vom Stromversorger, falls der geteilte Strom für ihren Bedarf nicht reicht.

Wer kann das Modell nutzen?

Teilnehmen dürfen Privatpersonen, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Genossenschaften oder Vereine. Ausgeschlossen sind große Energiekonzerne. Erzeuger und Verbraucher müssen im selben Stromnetzgebiet liegen.

Schritt für Schritt

Wer sich für das Thema interessiert, sollte sich die folgenden Schritte anschauen:

  • Gruppe gründen (rechtliche Form wählen)

  • Teilnehmer*innen und Zähler erfassen

  • Erzeugungsanlage anmelden

  • Energy-Sharing-Vertrag abschließen

  • Beim Netzbetreiber registrieren

Was sind die Vor- und Nachteile

Das Thema Energy Sharing ist in dieser Form in Deutschland neu, voraussichtlich wird es Abstimmungen mit den Netzbetreibern erfordern und dauern, bis die Prozesse stabil sind. Martin Brandis, Fachreferent bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale, verweist zudem auf die derzeit noch nicht ausreichend installierten Smart-Meter-Kapazitäten, "das kann zu Verzögerungen führen". Hier gebe es die Möglichkeit, auch über andere als den lokalen Messstellenbetreiber (grundzuständig) die Messung zu beauftragen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind im Netz zu finden.

Auf der Plus-Seite ist für Anlagenbetreiber*innen zu verbuchen, dass sich eine neue Einnahmequelle als Alternative zur nicht mehr besonders attraktiven Einspeisevergütung etablieren könnte; wichtig auch für den Fall, dass diese für neue Geräte tatsächlich abgeschafft werden sollte. Interessant ist das Modell für diejenigen, die viel Stromüberschuss produzieren. Abnehmer*nnen können mit den Anbietern geringere Stromkosten aushandeln - im Idealfall liegt er über der Einspeisevergütung, aber klar unter dem Haushaltsstrompreis. So entsteht eine Win-Win-Situation.

Modelle wie das Energy-Sharing entlasten das allgemeine Stromnetz. Sie ermöglichen die aktive Mitgestaltung der Energiewende vor Ort und stärken Gemeinschaften, ein wichtiges Anliegen für viele Menschen mit eigenem Haus.

Katrin Ahmerkamp


Verbraucherinformationen beim Bundesverband Wohneigentum


Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.