Tipps für Hausbesitzer und Bauherren

Handwerker im Haus!
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Aktuelle Information (4.12.2023): Welche Folgen haben das Gebäudeenergie- und das Wärmeplanungsgesetz für Eigentümer?

Nach langen Diskussionen wurde im September 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Seit Kurzem ist nun auch das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossene Sache. Beide Gesetze werden am 01.01.2024 in Kraft treten und somit liegen die kommenden Anforderungen an Gebäudeeigentümer jetzt auf dem Tisch. Eine Besonderheit dabei ist die Verzahnung von GEG und WPG: Die Verpflichtungen des GEG für einen Heizungstausch gelten für den Einzelnen erst nachdem eine Wärmeplanung vor Ort durchgeführt wurde.
... Weiterlesen auf der Seite von C.A.R.M.E.N. https://www.carmen-ev.de/...eigentuemer/


ACHTUNG: Geänderte Förderrichtlinien für energetische Einzelmaßnahmen Gasheizungen fallen aus Förderung, verminterte Fördersätze

Näheres unter https://www.bafa.de/DE/En...ng_node.html und https://www.bafa.de/Share...ersicht.html


Aktueller Vollkostenvergleich verschiedener Heizsysteme (12.02.2024)

C.A.R.M.E.N. e.V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (gegründet und gefördert vom Freistaat Bayern) hält fundierte Informationen zum Thema Energiewende im Heizbereich bereit. Unter anderem einen Vollkostenvergleich für Heizungen mit verschiedenen Energieträgern unter Berücksichtigung der neuen Förderung: https://www.carmen-ev.de/...envergleich/. C.A.R.M.E.N. bietet auch Individualberatungen an.


Technisch fundierter Ratgeber zum Thema "Effiziente Energienutzung im Haus"

Hier finden Sie über 20 Artikel, die als Ratgeber geeignet sind, z.B. wenn Entscheidungen anstehen - vor allem im Bereich der Haustechnik (z.B. Heizung und Haushalt). Besonders der Aspekt der Energieeffizienz wird überall sehr gründlich beleuchtet, aber auch andere Aspekte kommen nicht zu kurz.
Die Artikel dieser Ratgeberseiten sind fachlich sehr fundiert geschrieben von einem Experten, der von Industrie-Interessen völlig unabhängig ist. Sie sind trotzdem verständlich und sehr praxisnah.

www.energie-lexikon.info/ratgeber.html


Weitere Links zum Thema Heizkosten:


PV-Anlage
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Sie planen eine Photovoltaik-Anlage?

In einer aktuellen Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen wurde untersucht, wie Photovoltaikanlagen für Prosumer sinnvoll dimensioniert werden sollten.

Es konnte gezeigt werden, dass sich die spezifischen Investitionskosten von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit zunehmender Leistungsgröße deutlich reduzieren. Auf Basis einer statistischen Auswertung zeigte sich, dass ein Ansatz von festen und variablen Betriebskostenanteilen empfehlenswert ist.

Im Ergebnis zeigt die Studie anhand von drei exemplarischen Haushalten, welche PV-Anlagenleistung für die Prosumer am wirtschaftlichsten ist. Es wird auch untersucht, in welchen Fällen ein Batteriespeicher rentabel sein könnte.

Eine technisch sehr detaillierte Studie - in den Zusammenfassungen jedoch auch für Laien verwertbar! https://pvspeicher.htw-be...nsionierung/
Wenn Ihr Planer diese Studie nicht kennen sollte, drücken Sie sie ihm in die Hand und vereinbaren Sie deren Anwendung.

Hier geht's zur Hauptseite der HTW für PV-Anlagen mit vielen weitergehenden Informationen: https://solar.htw-berlin.de/


Einkaufsgemeinschaft für Holzpellets: "Pellets-Gemeinde"

http://www.pellets-gemein...e/23509.html

Die Pellets-Gemeinde ist die erste Verbraucherorganisation (gleichzeitig Einkaufsgemeinschaft) der Holzpellets-Heizbranche. Sie wurde 2002 im Landkreis Nürnberger Land gegründet und erstreckt sich inzwischen über das Gebiet zwischen Regensburg im Süden und Schweinfurt im Norden, sowie Feuchtwangen im Westen und Schwandorf im Osten..

Die Einkaufsgemeinschaft hat den Zweck, durch Bündelung von Beschaffungsmengen ökologische und ökonomische Aspekte sowie den Verbraucherschutz beim Pellets-Einkauf zu fördern. Der Schwerpunkt liegt auf der Beschaffung der Pellets in loser Form (Lieferung im Silowagen) in der heizfreien Zeit. Pellets-Lieferanten sind in diesem Zeitraum bemüht, durch günstige Preisgestaltung ihre Kapazitäten gleichmäßig auszulasten.

Vorrangig wird mit Lieferanten kooperiert, die hochwertigen Brennstoff zu verbraucherfreundlichen Konditionen anbieten. Es ist ausdrücklich nicht Ziel der Pellets-Gemeinde, nach zeitlich befristeten Billigangeboten zu suchen, sondern dauerhaft stabile Preise bei zuverlässigen, regionalen Lieferanten zu verhandeln. Auch wenn dies nur mit Zugeständnissen möglich ist, so streben wir an, für die heizfreie Zeit eine Preisbindung von mehreren Monaten zu erreichen, damit jedes Mitglied ohne Zeitdruck seine Pelletsbestellung veranlassen kann.
Bei der Pellets-Gemeinde erhalten Sie Angebote zu günstigen Beschaffungsmöglichkeiten von (nach DINplus) zertifizierten Holzpellets und zur prinzipiellen Auslegung von Holzpelletsheizungen, bzw. Hilfe zur Selbsthilfe, wie Sie den Weg zur eigenen Pelletsheizung reibungslos bewältigen.
Einige VFG-Mitglieder nehmen bereits teil und beziehen Ihre Pellets über die "Gemeinde" und sind hoch zufrieden.


Einsparpotential moderne Heizungspumpe
Moderne, effiziente Heizungspumpen amortisieren sich schnell.   © co2online gGmbH / www.klima-sucht-schutz.de

Stromfresser im Heizungskeller?

Wussten Sie, dass die Heizungspumpen im Haus einen erheblichen Anteil am Stromverbrauch haben?
Je nach Modell, Alter und Einstellung verbraucht eine ungeregelte Pumpe 500 - 600 kWh Strom pro Jahr. Eine neue, geregelte Heizungsumwälzpumpe hat dagegen nur noch eine Leistungsaufnahme von 5 bis 30 W - je nach tatsächlich benötigter Fördermenge wird die Leistung automatisch geregelt. Aufs Jahr gesehen ergeben sich Stromverbräuche zwischen 50 und 100 kWh.


Energieberatungs-Sprechstunden auch bei uns in der VG Uttenreuth

Wie kann ich Heizkosten sparen? Sollte die Kellerdecke gedämmt werden? Muss die Heizungsanlage erneuert werden? Wie kann ich den Stromverbrauch senken? Energieberater spielen unterschiedliche Einspar- und Sanierungsmöglichkeiten für Ihr individuelles Gebäude durch und zeigen auf, welche Maßnahmen die höchsten Einsparungen bei den geringsten Kosten bieten. Anmeldung erforderlich!
Weitere Informationen gibt es beim https://www.erlangen-hoec...ie/angebote/


Eine interessante Web-Site:

www.check-bauherren.de/

"Gutes Bauen: Der Check für Bauherren" richtet sich vor allem an private Bauherren kleiner und mittlerer Bauvorhaben. Er beschreibt aber die grundsätzlichen Kriterien auch für größere Bauvorhaben.
"Gutes Bauen: Der Check für Bauherren" ist eine Praxishilfe der Offensive Gutes Bauen, einer nationalen Initiative wichtiger Organisationen der Bauwirtschaft - wie Sozialpartner, Fachverbände, Präventionsdienstleister, Verbraucherschutzverbände der Bauherren, Ministerien.
Ziel der Offensive Gutes Bauen ist es, die Wirtschaftlichkeit und Qualität von Bauprozessen zu unterstützen und zu fördern.

Der "Check für Bauherren" hilft Ihnen als Bauherr, in 5 Schritten ein erfolgreiches und wirtschaftliches Bauprojekt zu planen und durchzuführen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Aus- und Umbauten sowie Renovierungsmaßnahmen.


Steuer: Kosten für Kanal-Dichtheitsprüfung absetzbar

Kanalinspektion steuerlich absetzbar
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Immer wieder macht die Dichtheitsprüfung Wohneigentümern zu schaffen. Insbesondere die unterschiedlichen Regeln, die die Bundesländer und oft sogar die einzelnen Gemeinden erlassen können, sorgen für Verwirrung. Ein positives Signal ist jedoch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, nach dem die Kosten für die Dichtheitsprüfung steuerlich absetzbar sind.
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Weitere Ratschläge unseres Bundesverbandes zum Energiesparen

Welche steuerlichen Vorteile können selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen geltnd machen? Wir erklären wichtige Details wie Abschreibung, Grunderwerbsteuer, Einliegerwohnung und § 35c EStG. Wer plant, baut oder modernisiert, sollte diese Punkte kennen - und im Zweifel steuerliche Beratung nutzen.

Das Wichtigste in Kürze:

Menschen, die in ihrer eigenen Immobilie leben, haben weniger steuerliche Optionen als Vermieter - die vorhandenen sind oft dennoch sehr wertvoll.
Die wichtigsten Entlastungen auf einen Blick:

  • absetzbar: 20% der Handwerkerleistungen maximal bis 1.200 €

  • hohe Abschreibungen bei Denkmälern und Sanierungsgebieten

  • Einliegerwohnung als Steuermodell

  • Energetische Sanierung (§ 35c EStG) - bis zu 40.000 € Steuerersparnis in drei Jahren

  • steuerliche Optionen für Arbeitszimmer

Frau rechnet am Schreibtisch mit PC
Steuerliche Vorteile für Menschen, die in der eigenen Immobilie leben? Sie haben weniger Optionen als Vermieter – aber ein bisschen was geht immer.   © iStock

Viele Entlastungen für Wohneigentümer sind kaum bekannt und dadurch ungenutzt, erklärt Rudolf Limmer, Bundesschatzmeister im Verband Wohneigentum. "Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es zwar keine Abschreibung - aber mehrere wichtige Ausnahmen, die bares Geld sparen." Gerade weil Wohnen im eigenen Haus vom Gesetzgeber als private Lebensführung gilt, ist es entscheidend zu wissen, welche Ausnahmen steuerlich doch greifen.

Was gilt - und was absetzbar ist

Selbstnutzung schließt Abschreibung grundsätzlich aus. Das ist gesetzlich so gewollt. Eine Ausnahme bilden jedoch Handwerkerleistungen. Laut Limmer ein Punkt, den viele unterschätzen: "20% der Handwerkerrechnungen kann man direkt von der Steuerschuld abziehen - bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Aber nur Lohnkosten, nie Material."

Weitere Ausnahmen betreffen Denkmal-Immobilien und Immobilien in Sanierungsgebieten, bei denen hohe Abschreibungen möglich sind, wenn die strengen Vorgaben erfüllt werden.

Grunderwerbsteuer: Gestaltung spart Geld

Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Limmer weist eindringlich darauf hin, wie groß der Unterschied für Käufer*innen sein kann: "Beim Bauträgerkauf sollte man Grundstück und Bauleistung in getrennten Verträgen regeln. Dann fällt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstücksteil an." Auch bewegliche Gegenstände wie Küche oder Möbel müssen separat ausgewiesen werden. "Nur wenn Einbauküche, Schränke oder ähnliches mit Preis im Vertrag stehen, wird darauf keine Grunderwerbsteuer fällig."

Beim Hessengeld erklärt Rudolf Limmer: "Hessen zeigt, wie gezielte Förderung aussehen kann: bis zu 20.000 Euro für Paare plus Kinderbonus - maximal bis zur Höhe der Grunderwerbsteuer."

Einliegerwohnung: Chance für Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen

Eine kleine vermietete Einheit im eigenen Haus kann steuerlich enorm helfen. Denn diese gilt steuerlich als Vermietung - und ermöglicht damit:

  • Abschreibung der anteiligen Anschaffungskosten

  • Betriebskostenabzug

  • Abzug von Instandhaltung und Reparaturen

  • "vorweggenommene Werbungskosten" schon vor der ersten Vermietung

Wichtig dabei: Die Einliegerwohnung muss tatsächlich vermietet werden. Und bei Vermietung an Angehörige gilt die 66-%-Grenze der ortsüblichen Miete.

Energetische Sanierung nach § 35c EStG: bis zu 40.000 Euro Steuervorteil

Ein besonders wichtiger Punkt: Der Steuerbonus nach § 35c senkt die Steuerlast, nicht das Einkommen. Das macht ihn so wertvoll.

Diese Voraussetzungen gelten:

  • Das Haus ist mind. 10 Jahre alt

  • Maßnahmen werden umgesetzt zwischen 2020 und 2029

  • 20 % Steuerabzug über 3 Jahre verteilt

  • max. 40.000 € Ersparnis

Man kann entweder den Steuerbonus geltend machen oder eine Förderung durch KfW/BAFA nutzen, nicht beides.

Absetzbar sind u. a.:

  • Dämmung

  • neue Fenster/Türen

  • neue Heizungsanlagen

  • Lüftung

  • digitale Energiesteuerung

  • Heizungsoptimierung

Rudolf Limmer erläutert außerdem eine wichtige Klarstellungen des Bundesfinanzministeriums: "Bei gemischter Nutzung muss anteilig gekürzt werden - ein Arbeitszimmer zählt also mit." Bei Photovoltaik und gleichzeitiger Dachsanierung bleibe hingegen die volle Förderung bestehen, wenn sich die Kosten nicht sauber trennen lassen.

Häusliches Arbeitszimmer: Regelungen seit 2023

Die Neuregelung sorgt oft für Verwirrung. Limmer fasst sie präzise zusammen: "Ein Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Dann gilt die Jahrespauschale von 1.260 € - oder die tatsächlichen Kosten." Ist kein anderer Arbeitsplatz vorhanden gilt: 6 € Tagespauschale, bis max. 1.260 € im Jahr. Für eine Arbeitsecke gilt: Die Arbeitsecke zählt nicht als Arbeitszimmer. Aber die Tagespauschale kann dennoch greifen.

Anna Florenske


Verbraucherinformationen beim Bundesverband Wohneigentum


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