Satzung und Gemeinnützigkeit
Wie schon in den letzten Jahren haben wir für das Jahr 2022 die Gemeinnützigkeit (auch nach den neuen strengeren Regeln) vom Finanzamt Dresden I bestätigt bekommen.
Damit dürfen wir für Spenden und Zuwendungen, die uns für gemeinnützige Zwecke (Förderung des Schutzes von Ehe und Familie / Heimatpflege und Heimatkunde) übergeben werden, Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Informatorisch:
Gemeinnützigkeit.pdf (0.9 MB, PDF-Datei)
verlängert für 2021 - 2022