Bericht über den II. Verbandsrat 2015

Am 22. April fand im Vereinsheim der Siedlergemeinschaft "Frohsinn" e.V. der II. Verbands-rat 2015 unseres Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V. statt.
Landesverbandsvorsitzender Sfr. Felix Hahn eröffnete die Veranstaltung um 18.30 Uhr mit der Begrüßung aller Teilnehmer.

Nach der Protokollkontrolle des vorherigen Verbandsrates wurde im folgenden Tagesordnungspunkt über die Inauftraggabe eines Gutachtens zum Siedlungscharakter von Klein- und Stadtrandsiedlungen beraten. Ein erster Beschluss über ein solches Gutachten wurde vom Verbandsrat bereits im November letzten Jahres gefasst. Nachdem jetzt ein Gutachter gefunden wurde, welcher ein Konzeptentwurf dazu erstellt hat, wurde darüber diskutiert und weitere Punkte aufgenommen, welche zusätzlich behandelt werden sollen. Einige Siedlungsvertreter, wie auch der Siedlerbeirat des Landesverbandes werden, zusätzlich zum Verbandsvorstand, beim Beratungsgespräch mit dem Gutachter beteiligt sein, damit schrittweise alle wichtigen inhaltlich relevanten Fragen Beachtung finden. Die aktuelle Gesetzgebung, deren Folgen auf den
Haus-/ Grundstückswert sowie stadtplanerischer Aspekte bezüglich der fraglichen, oftmals angestrebten Einheitlichkeit des Siedlungscharakters und den Auswirkungen und der Anwendbarkeit von Gestaltungsrichtlinien/ Erhaltungsverordnungen von Seiten der zuständigen Behörden, wird dabei mit eingearbeitet.
Nach längerer Diskussion wurde der erweiterte Beschluss zum Gutachten mit sehr großer Mehrheit beschlossen.
Außerdem wurde die undurchsichtige Vergabepraxis für Erbbaugrundstücke an Bewerber durch die zuständigen Stellen der Bezirksämter besprochen.

Ein weiteres Thema war der vom Bundesrat in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Unser Landesverband hat hier in einer Initiative alle Berlin/ Brandenburger Bundestagsabgeordneten sowie die Faktionsvorsitzenden aller Bundestagsfraktionen angeschrieben mit der Aufforderung, sich für die Annahme dieses Gesetzentwurfes einzusetzen. Der Bundesverband und alle anderen Landesverbände wurden aufgefordert, sich in der Angelegenheit an ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden. In dem Gesetzentwurf sollte der Kündigungsschutz für Nutzungsverträge von Grundstücken, welche in der DDR begründet wurden und welche in den östlichen Bundesländern vom Nutzer bis zum 16.06.1994 mit einer Datsche/ Wochenendhaus bebaut worden sind, um drei Jahre bis zum 03.10.2018 verlängert werden.
Weiterhin sollte die Verteilung der Abbruchkosten der errichteten Baulichkeiten korrigiert werden. Das z.Zt. geltende Recht sieht hier eine fragwürdige Regelung für den Fall vor, dass der Grundstückseigentümer den Nutzungsvertrag kündigt und den Abriss der Datsche wünscht. Endet der Vertrag zum 03.10.2022, trägt grundsätzlich der Grundstückseigentümer die Abrisskosten. Endet der Vertrag dagegen in der Zeit vom 04.10.2022 bis zum 31.12.2022 werden die Abbruchkosten geteilt. Endet der Vertrag ab 01.01.2023, gehen die Abbruchkosten ganz auf den Nutzer des jetzigen Grundstückes über.
Hier sah der neue Gesetzentwurf vor, dass der Nutzer nach dem 03.10.2022 nur einen angemessenen Anteil an den Kosten des Bauwerks zu tragen hat, soweit dies im Einzelfall zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.
Die Kosten für den Abbruch eines solchen Wochenendhauses sollte hier grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks tragen. Dies war aus Sicht unseres Landesverbandes angemessen, weil bei Nutzungsvertragskündigung an den Grundstückseigentümer auch die Baulichkeiten fallen, die der Nutzer aus eigenen Mitteln errichtet hat. Somit sollte ausgeglichen werden, dass der Nutzer nach dem 03.10.2022 für die von ihm errichteten Baulichkeiten keine Entschädigung mehr erhält.
Nur in besonderen Härtefällen sollte der Nutzer an den Abrisskosten beteiligt werden, etwa dann, wenn die Datsche gänzlich verwahrlost ist und keinen eigenständigen Wert mehr aufweist.
Unser Landesverband hat diese Bundesratsinitiative unterstützt, mit der langjährige Nutzungsverhältnisse sozialadäquat geregelt werden sollten und hat sie im Sinne seiner Mitglieder begleitet.
Der Gesetzentwurf wurde Anfang des Jahres im Bundestag beraten. Ersten schriftlichen Reaktionen aus der CDU/ CSU-Fraktion war leider zu entnehmen, das in Abstimmung mit der SPD-Fraktion, hier keine Absicht bestand, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Am 26.03.2015 wurde der Gesetzentwurf vom Bundestag mit Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen, bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen abgelehnt. Damit endet der bisherige Kündigungsschutz zum 03.10.2015. Das gilt allerdings nicht für jene Nutzer, die am 3. Oktober 1990 bereits das 60. Lebensjahr vollendet hatten. Bei ihnen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Für den Fall das Probleme aus Kündigungen für Datschen-Grundstücknutzer auftreten, können Mitglieder die kostenlose Rechtsberatung unseres Verbandes auch zu diesem Thema in Anspruch nehmen.

Anschließend wurde die Tagesordnung für den Verbandstag 2015 verabschiedet und Sfr. Peter Müller wurde als langjähriger engagierter Vorsitzender der Siedlergemeinschaft Marienfelde II/III für sein erfolgreiches Wirken zur Stärkung des Gemeinschaftsgedankens des Siedlerwesens mit der Goldenen Ehrennadel unseres Landesverbandes auf dem Verbandsrat ausgezeichnet.

Nach interessanten 1 1/2 Stunden endete der II. Verbandsrat unseres Landesverbandes.

Ronald Reuter

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