KfW-Förderung baulicher Maßnahmen zum Einbruchschutz

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung von baulichen Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Einbruchschutz sind nun veröffentlicht.

Über das Programm Altersgerecht Umbauen (Programm-Nr.: 159 oder 455) fördert die KfW vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, sowie Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (ggfls. Zustimmung vom Eigentümer einholen).

Was wird gefördert?

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.

  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden

  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)

  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Durchführung aller Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz erfolgt durch Fachunternehmen.

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Bis zu 100 Finanzierung als Kredit (Altersgerecht Umbauen - Kredit (159))

  • maximaler Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit

  • Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Finanzierung als Zuschuss (Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455))

  • bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit

  • Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW bevor Sie mit dem Umbau beginnen

Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.

Welche weiteren Förderprogramme gibt es?
Nutzen Sie das Programm Altersgerecht Umbauen parallel zum Einbruchschutz für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Arbeiten zur energetischen Sanierung, können Sie über das Programm Energieeffizient Sanieren als Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430) finanzieren. Eine Kombination mit öffentlichen Zuschüssen und Zulagen Dritter ist ebenfalls möglich.
Ausführliche Informationen zu den Programmen und deren Kombinationsmöglichkeiten finden Sie unter: www.kfw.de/159(Kredit) oder www.kfw.de/455(Zuschuss).

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW. Die Unterlagen zur
Antragstellung sind ab sofort im Internet verfügbar (www.kfw.de/455).
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter www.kfw.de/einbruchschutz.

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