Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, als Hausbesitzer schneller Hypothekenfrei

Ob man zwei Prozent Zinsen zahlt oder über vier, macht bei Hausfinanzierungs-Krediten viele Tausend Euro Unterschied. Noch haben viele Kunden die Chance, aus teuren Hypotheken auszusteigen. Doch sie sollten sich beeilen.

Rund 80 Prozent der Baufinanzierungen, die im Zeitraum vom 1. November 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden, enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Verbraucher mit einem solchen Fehler im Vertrag können widerrufen und die Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
Viel Zeit bleibt nicht mehr, um teure Altverträge zu widerrufen, da der Bundestag eine Amnestie für Banken diesbezüglich erlassen hat. Mit dem Umsetzungsgesetz für die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie führte er ein Ende des "ewigen Widerrufsrechts" ein.
Das Widerrufsrecht für Altverträge erlischt drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also am 21. Juni 2016.

Die Bank-Branche sieht mit Spannung auf diesen Termin, denn für sie geht es um eine große Menge Geld. Etwa 80 Prozent der Kreditverträge aus der Zeit zwischen 2002 und 2010 sind fehlerhaft. Das entspricht einem Darlehensvolumen von rund 690 Milliarden Euro. Bei einer durchschnittlichen Darlehenssumme von 220.000 Euro dürfte es sich um rund 3 Millionen Verträge handeln.
Nicht alles Falsche ist angreifbar - Manche Verträge sind zwar fehlerhaft, aber nicht angreifbar. Das ist der Fall, wenn die Banken die damals gültige amtliche Musterbelehrung verwendet haben. Im Nachhinein stellte die sich als juristisch unhaltbar heraus. Heute sollen die Banken aber nicht darüber stolpern, dass sie damals auf die staatlichen Vorgaben vertraut haben.
Ungültig sind dagegen unter anderem Verträge mit diesen Formulierungen:

  • "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." Der BGH hat entschieden, dass diese Formulierung für Verbraucher unklar ist.

  • "Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der "Widerrufsbelehrung" zu erstatten." Es hätte "Widerrufserklärung" heißen müssen.

  • Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen". Dieser interne Hinweis ist für Verbraucher unklar.

Auch wenn die Widerrufsklausel ungültig ist oder nicht ausreichend im Vertrag hervorgehoben wurde, kann niemand damit rechnen, dass die Banken problemlos den Vertrag rückabwickeln und eventuell auch noch Zinsen zahlen. Oft muss man erst einen Anwalt einschalten. Dies empfiehlt sich ohnehin, um die Klausel zu prüfen.
Wie lukrativ die Sache sein kann, belegt das folgende Beispiel. In einem Fall hatte der Kunde 2009 eine Baufinanzierung über 200.000 Euro mit zehnjähriger Zinsbindung abgeschlossen. Bei einem Zinssatz von 4,5 Prozent und einer Monatsrate von 1000 Euro wäre er im Jahr 2019 mit einer Restschuld von 162.000 Euro aus dem Vertrag entlassen worden. Kommt er dagegen jetzt aus dem Vertrag heraus und schließt ein neues Darlehen mit 1,5 Prozent Zinsen ab, sind 2018 nur noch 148.000 Euro offen. Er spart also 14.000 Euro. Oftmals zeigt sich allerdings auch: Sofern sich die Betroffenen keinen juristischen Beistand holen, bewegen sich die Banken selten. Beauftragte Anwälte werden in den Schreiben an die Banken sehr freundlich aber bestimmt auf einen möglichen Schadenersatz hingewiesen. Meist bewegen sich dann die Banken dann und bieten anschließend eine günstigere Anschlussfinanzierung an. So kann aus einer Altfinanzierung mit 5 Prozent schnelle eine neue Haus-Finanzierung mit unter 2 Prozent werden, bei der man bares Geld spart.

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