Extraschutz für Aufräumkosten nach Sturm

Angesichts der sich in letzter Zeit häufenden Wetterunbilden und wie Gewitter und Stürmen ist es sicher wichtig zu wissen, dass, wenn Bäume bei Sturm auf einem Grundstück umstürzen und danach entsorgt werden müssen, dies die Wohngebäudeversicherung nur zahlt, wenn der Versicherte eine Deckungserweiterungvereinbart hat.

Die Versicherung übernimmt die Aufräumkosten außerdem nur, wenn der Baum vollständig umgekippt ist. Ist der Baum lediglich angeknackst oder sind Äste abgerissen, muss der Eigentümer auf eigene Kosten aufräumen. Die Kosten trägt er auch dann selbst, wenn er einen Baum vorsorglich fällt, um seine "allgemeine Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer" zu erfüllen. Nur wenn durch das Fällen ein ?unmittelbar bevorstehender" Schaden am versicherten Haus vermieden wird, zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Tipp: Wie viel ein Extraschutz gegen Sturmschäden kostet, können Mitglieder z.B. beim preiswerten Rahmenvertragspartner unseres Landesverbandes, der Rheinland-Versicherung, erfahren.

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