Gesetz zur Rauchmelderpflicht in Berlin seit Jahresbeginn in Kraft

Alle Wohnungen in Berlin sollen künftig per Rauchmelder geschützt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist seit 01.01.2017 gültig.
Berlin ist damit eines der letzten Bundesländer, das eine Rauchmelder-Pflicht einführt. Auch in den anderen Ländern ist in den Bauordnungen bereits vorgeschrieben, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren jeweils ein solcher Signalgeber hängen muss.
Küchen sind meist ausgenommen, weil es nah am Herd zu viele Fehlalarme gibt.
Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Vermieter, die Kosten kann er aber auf die Miete umlegen.
Die Rauchmelderpflicht in privaten Wohnungen gilt für Neubauten ab Januar 2017, für bestehende Wohnungen ab 2021.
In § 48 Absatz 4 der neuen Berliner Landesbauordnung (Inkrafttreten seit 01.01.2017) heißt es: In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

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