Kündigung von Bausparverträgen

Enttäuschung für Bausparer

Bausparkassen dürfen kündigen, wenn der Kunde zehn Jahre nach der Zuteilungsreife noch kein Darlehen abgerufen hat.

Bausparkassen haben bislang rund 250000 Verträge gekündigt, die bereits seit mehr als zehn Jahren zu teilungsreif waren. Die Kündigungen sind rechtmäßig, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Grundsatzurteilen (XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).

Die Richter begründeten die Urteile mit dem allgemeinen Darlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. In der Sparphase sei die Bausparkasse Darlehensnehmer, der vom Bausparer ein Darlehen in Form der Spareinlagen bekommt. Wie jeder Darlehensnehmer könne sie zehn Jahre nach vollständigem Empfang der Darlehenssumme mit einer Frist von
sechs Monaten kündigen. Der vollständige Empfang des Darlehens sei bei Bausparverträgen mit der Zuteilungsreife gleichzusetzen - dem Zeitpunkt, ab dem der Bausparer die Bausparsumme erstmals abrufen kann.


Kündigung bleibt Ausnahme

Doch längst nicht jede Kündigung ist rechtens.
Nach der Rechtsprechung darf die Bausparkasse nur kündigen, wenn das Guthaben die vereinbarte Bausparsumme übersteigt oder der Vertrag bereits seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist. Darüber hinaus sehen die Bausparbedingungen ein Kündigungsrecht der Bausparkasse vor, wenn der Kunde mit mehreren Sparraten im Rückstand ist und den Betrag trotz Aufforderung der Kasse nicht nachzahlt.

Eine Bausparkasse darf nicht kündigen, nur weil sich die alten Verträge für sie nicht mehr lohnen. Kündigungen der Aachener wegen angeblicher "Störung der Geschäftsgrundlage" sind nach Auffassung der Verbraucherzentralen rechtswidrig. Das sehen auch mehrere Oberlandesgerichte so. Betroffene Kunden sollten der Kündigung widersprechen und eine Klage prüfen.
Tipp: Viele weitere Informationen rund ums Bausparen finden Sie auf der Themenseite www.test.de/bausparen

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.