Heizöltanks - Neue Auflagen

Seit August 2017 gilt erstmals eine bundeseinheitliche "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Das Regelwerk löst die bisherigen Länderverordnungen ab. Es bezieht sich auf Anlagen wie Heizölbehälter, aber auch Raffinerien und Biogasanlagen, in denen mit wassergefährlichen Stoffen umgegangen wird. Auch Hausbesitzer sind davon betroffen, wie das Institut für Wärme und Öltechnik (IWO) betont. Künftig müssen mehr private Heizöltankanlagen fachgerecht und wiederkehrend durch einen Sachverständigen geprüft werden. Hier die wichtigsten Vorschriften der neuen Verordnung für Hausbesitzer.
Ob und wann welche Prüfungen erforderlich sind, hängt von drei Faktoren ab:

1. Wie groß ist die Heizölanlage?
2. Ist die Anlage oberirdisch oder unterirdisch verbaut?
3. Liegt sie innerhalb oder außerhalb von Wasser-Schutzgebieten?

Ob Ihr Haus (und damit auch ihre Heizöltankanlage) in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie bei der regionalen Wasserschutzbehörde erfragen. Oberirdische Tanks sind in Räumen aufgestellt, dazu zählt auch ein Keller. Als unterirdisch werden Tanks definiert, wenn er ganz oder teilweise in Erdreich eingebettet ist.

PRÜFUNGEN AUSSERHALB VON SCHUTZGEBIETEN

1. Oberirdische Tanks
Alle oberirdischen Heizöltankanlagen, die mehr als 1.000 Liter fassen, müssen nun vor der Inbetriebnahme oder nach größeren Umbauten durch einen Sachverständigen eines anerkannten Fachbetriebs überprüft werden. Zuvor galt diese Pflicht in vielen Bundesländern erst ab einem Tankvolumen von 10.000 Litern. Wiederkehrende Prüfungen nach fünf Jahren sind jedoch nur vorgeschrieben, wenn die Anlage ein Volumen von 10.000 Liter übersteigt.

2. Unterirdische Tanks
Nach der neuen Verordnung müssen grundsätzlich alle unterirdischen Heizöltanks durch einen Sachverständigen überprüft werden, wenn sie erstmals angeschlossen werden. Auch ist es nun vorgeschrieben, dass solch qualifizierte Prüfungen bei unterirdischen Tanks alle fünf Jahre wiederholt werden müssen.


PRÜFUNGEN IN SCHUTZGEBIETEN

1. Oberirdische Tanks
Auch in Schutzgebieten schreibt die neue Verordnung vor, dass alle oberirdischen Heizöltankanlagen, die mehr als 1.000 Liter fassen, nun vor dem ersten Anheizen oder nach größeren Umbauten durch einen Sachverständigen überprüft werden müssen. Alle fünf Jahre müssen diese Prüfungen durch einen Fachmann wiederholt werden - hier: ab einem Fassungsvermögen von 1.000 Liter.

2. Unterirdische Tanks
Ganz gleich wie groß, jede unterirdische Anlage in einem Schutzgebiet muss vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen gecheckt werden. Unterirdische Tanks sind in Wasserschutzgebieten grundsätzlich nur erlaubt, wenn sie weniger als 10.000 Liter fassen. Jede Anlage muss alle zweieinhalb Jahre erneut Fachgerecht geprüft werden, wenn sie in einem Schutzgebiet betrieben wird.
Die Prüfpflicht bezieht sich auf den Tank, die Füll- und Entnahmeleitungen sowie die Lüftungsleitung. Für Tanks, die mehr als 10.000 Liter fassen, gelten besondere Bestimmungen. Oberirdische Tanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1.000 Liter können Hausbesitzer selbst kontrollieren. Dabei sollte man nicht nur nach der Tankanlage, sondern auch nach den Rohrleitungen schauen und sicherstellen, dass die Sicherheitseinrichtungen wie Ventile und Grenzwertgeber ordnungsgemäß funktionieren. Spätestens alle drei Monate, rät das IWO. Arbeiten an der Tankanlage dürfen nur von einem zertifizierten Fachbetrieb nach Wasserrecht durchgeführt werden.


WASSERGEFÄHRLICHE STOFFE

Auch zum Umgang mit wassergefährlichen Stoffen wie Heizöl gibt es neue Vorschriften. Die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 791) schreibt nun vor, dass bei Heizölanlagen, die vor 1985 gebaut wurden, jedes Jahr die Funktion des Grenzwertgebers durch einen Fachbetrieb überprüft werden muss. Der Grenzwertgeber verhindert, dass der Öltank beim Befüllen durch einen Tankwagen überläuft.

Kerstin Bode/Fl/IWO/BSB

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