Energieeinsparverordung 2016 (EnEV)

Energieeinsparverordung 2016 (EnEV)
Die Energiesparverordnung wurde am 1. Februar 2002 in Kraft gesetzt. Das Ziel war es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken.
Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen.
Die zweite Fassung trat im Jahr 2004 in Kraft, darauf folgten vier weitere Fassungen (2007, 2009, 2014 und 2016).

Warum ändert sich die EnEV schon wieder?
Die Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen ihre Regeln an die neue EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude 2010 anpassen.
Diese fordern eine energieeffiziente Sanierung im Bestand und erlaubt ab dem Jahr 2020 nur noch Passiv- bzw. Nullenergie-Neubauten. Die Anforderungen der EnEV 2016 müssen von Bauherren, Fachleuten, Eigentümern und Bauverwaltern eingehalten bzw. darüber informiert werden.
Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25 Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt. Die Anforderungen an die energetischen Anforderungen an Neubauten sind somit seit dem 1. Januar 2016 entsprechend strenger.

Weitere Informationen zur EnEV 2016:

http://www.bmub.bund.de/t...rverordnung/

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