Bundesverfassungsgericht: Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 10.04.2017 verkündeten Urteil.

Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht. Da dem Gericht nur Fälle aus den westlichen Bundesländern vorlagen, bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf sie. In den neuen Bundesländern ist die Situation aber vergleichbar.

Das alte Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke im Abstand von sechs Jahren neu bewertet werden sollen. Das sei seit der letzten Hauptfeststellung von 1964 in den westlichen Bundesländern aber nie geschehen, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Damit bleibe die gesamte Entwicklung des Immobilienmarktes in dieser Zeit außer Acht.

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