Gebührenbescheid vom Bundesanzeiger-Verlag

Ein Stapel weißer Briefumschläge und ein Brieföffner
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Im März haben einige einzelne Vereine bzw. Siedlergemeinschaften Post vom Bundesanzeiger-Verlag erhalten und sich hilfesuchend an uns gewandt.

Es wird eine Gebühr erhoben für die Führung des Transparenzregisters, das Ende 2017 im Rahmen des Geldwäschegeset-zes (GwG) eingeführt wurde. Wir selbst haben ebenfalls einen solchen Jahres-gebührenbescheid erhalten und haben form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Hier wird rückwirkend mit einer Ver-spätung von 4 Jahren eine Gebühr erhoben und die Freistellung seit Rechnungslegung verwehrt, welche wir vom Finanzamt regelmäßig bestätigt bekommen.
Zudem müsste das Jahr 2017 aus unserer Sicht bereits verjährt sein.
Aus diesen Gründen sehen wir diese Forderungen als nicht rechtmäßig an und sind besorgt darüber, dass hier u. U. Gelder generiert werden und die Vereine unverständlicherweise zur Kasse gebeten werden. Wir haben die Siedlergemeinschaften hier umfassend informiert und Ihnen mögliche Wege aufgezeigt.
Neu ist hierbei augenscheinlich eine Ausnahmeregelung für gemeinnützige Vereine gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG: Sie werden künftig von der Gebühr befreit. Die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) wurde entsprechend geändert.
Die betroffenen Vereine können künftig entweder postalisch, per E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen, was wir nahelegen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheides.

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