Solarpflicht in Berlin ab 2023

Dach mit Solaranlagen aus der Vogelperspektive
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Anfang März hat der Berliner Senat das Solargesetz Berlin beschlossen. In der Pressemitteilung des Senats äußert sich Senatorin Ramona Pop: "Mit unserem Solargesetz kommt die Solarpflicht für alle Neubauten und für Bestand bei grundlegender Dachsanierung ab 2023. Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr Photovoltaikanlagen, um klima-neutral zu werden."

Die Idee ist nicht neu. Bereits 1995 novellierte das Berliner Abgeordnetenhaus das Berliner Energiespargesetz mit dem Ziel dem Senat das Recht für den Erlass einer Solarverordnung zu geben, die eine Baupflicht von thermischen Solaranlagen bei Neubauten vorsah. Diese beispielgebende Idee wurde von der spanischen Stadt Barcelona aufgenommen und umgesetzt. Aufgrund des großen Erfolges übernahm Spanien und Portugal diese Baupflicht, die in abgewandelter Form als Erneuerbare Energien-Wärmegesetz von 2008 in Deutschland beschlossen wurde. Hiernach müssen Wohnungsneubauten erneuerbare Energien oder einen stärkeren Wärmeschutzstandard nutzen, allerdings wurde die Baupflicht von Solaranlagen hierdurch stark verwässert. Berlin verschenkte seine Klimaschutzvorreiterrolle indem die Baupflicht von Solaranlagen den Baulobbys zum Opfer fiel und stattdessen eine Selbstverpflichtung der Wohnungswirtschaft akzeptiert wurde. Natürlich wurde diese Selbstverpflichtung nicht eingehalten, da keinerlei Sanktionen vorgesehen waren.

Derartige für den Klimaschutz unverzichtbaren Baupflichten wurden dann über die Jahre immer wieder diskutiert aber erst 2020 von mehreren Kommunen und Bundesländern beschlossen, z.B. von Hamburg und Baden-Württemberg. International von Wien, Kalifornien und Utrecht. In Berlin gilt die Baupflicht - nach dem Entwurf des Solargesetz Berlin - für Gebäude ab 50 qm Nutzfläche, sie müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche des Gebäudes bedecken. Besonders wichtig ist die Baupflicht für Bestandsbauten, die erfolgen muss, wenn eine Neudeckung des Hauses ansteht. Die Lebensdauer von Dächern wird mit 30 bis 40 Jahren angegeben, so dass um 2060 alle Häuser eine Fotovoltaikanlage haben dürften. Ein wesentlicher Schritt für ein klimaneutrales Berlin und eine massive Förderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und dem örtlichen Handwerk. Hierbei gelten natürlich Ausnahmen, z.B. wenn eine Anlage technisch nicht sinnvoll ist (völlige Nordausrichtung).

Heute geht es bei den Baupflichten aber nicht mehr thermische Solaranla-gen, die Warmwasser erzeugen und die Heizungsanlagen unterstützen, sondern um Photovoltaikanlagen die ohne Umwandlungsprozesse und Schadstoffemissionen Strom erzeugen. Hintergrund hierfür sind die stark gesunkenen Preise von Fotovoltaikanlagen. Hierbei hat der private Haushalt als Solareigentümer zwei Möglichkeiten: Er kann den erzeugten Strom ins Stromnetz einspeisen, dann erhält er je nach Größe der Anlage eine gesetzlich garantierte kostendeckende Einspeisevergütung pro kWh oder er versucht möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu nutzen, dann muss er weniger von dem relativ teuren Haushaltsstrom von den Energieversorgungs-unternehmen (EVU) beziehen. In diesem Fall empfiehlt es sich zu der Fotovoltaik-anlage eine - nicht ganz Preiswerte - Batterie zur Speicherung des Stroms anzuschaffen.

Hinweis für unsere Siedlergemeinschaften

Im Berliner Energieatlas können Sie das theoretische Potential der Häuser nachschlagen. In der Geschäftsstelle haben wir außerdem bereits für einige Siedlergemeinschaften eine Kurzanalyse zu den verfügbaren Potentialen klimafreundlicher Wärmeversorgungslösungen vorbereitet. Wenn für mehrere Mit-glieder der Siedlergemeinschaft eine Modernisierung der Heizungsanlage ansteht, kann es sinnvoll sein, nach gemeinsamen Lösungen zu schauen. Kommen Sie einfach auf uns zu. Wir unterstützen unsere Gemeinschaften gern bei zukunftsfähigen Lösungen.

Autor

Prof. Dr. Holger Rogall, ist Professor für Nachhaltige Ökonomie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) a.D.. Er ist Lehrbeauftragter an der HWR und Leuphana Universität Lüneburg, Leiter des Instituts für Nachhaltige Ökonomie (INÖk) und geschäftsführender Herausgeber des Jahrbuchs Nachhaltige Ökonomie. Darüber hinaus ist er Vorsitzender der Gesellschaft für Nachhaltigkeit e.V. (GfN) und Koordina-tor des Netzwerks Nachhaltige Ökonomie. 2012 bis 2018 war er Gründungsdirektor des Instituts für Nachhaltigkeit (INa) der HWR. 2006 wurde er mit dem Deutschen Solarpreis geehrt.
Davor war er vier Legislaturperioden Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Vor seiner beruflichen Tätigkeit hat er Volkswirtschaftslehre, Politische Wissenschaften und Wirtschaftspädagogik an der FU-Berlin studiert und 1987 zum Dr. rer. pol. promoviert.

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