Zu VHWE Musterklagen gegen BSR

Die BSR kann es nicht lassen und versucht erneut, die Berliner Grundstückseigentümer und –nutzer abzuzocken. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe versandten seit Anfang 2005 an Anlieger an Privatstraßen Ankündigungsschreiben und Rechnungen mit Forderungen zu Straßenreinigungsentgelten ab 01.01.2005.

Für die Heranziehung von Anliegern an Privatstraßen zu Straßenreinigungsentgelten gibt es im Berliner Straßenreinigungsgesetz keine Grundlage.

Privatstraßenanlieger sind, wie Anlieger an C-Straßen des Straßenreinigungsverzeichnisses, zur Selbstreinigung der Straßen und zum Winterdienst verpflichtet.
Privatstraßenanlieger als sogenannte „Hinterlieger“ zu Straßenreinigungsentgelten heranzuziehen, ohne eine unmittelbare Leistung zu erbringen, wie die BSR dies laut Ihrer Ankündigung und Rechnung vorhaben, ist auch unter dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung schlichtweg rechtswidrig.

Aus Sicht des Verbandes Haus- und Wohneigentum ist dies ein erneuter Versuch der Berliner Stadtreinigungsbetriebe, sich als Monopolist auf Kosten der Bürger, und hier insbesondere der Siedler und Eigenheimbesitzer, zu sanieren.
Der VHWE geht deshalb im Interesse seiner Mitglieder mit rechtlichen Schritten gegen die Forderung der BSR vor und hat seine Mitglieder aufgefordert, sich mit Verbands-Musterschreiben an die BSR und den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gegen die BSR-Forderungen zur Wehr zu setzen.

Der Verband Haus- und Wohneigentum, Landesverband Berlin-Brandenburg hat in Vertretung von zwei seiner Mitglieds-Siedlergemeinschaften im Dezember 2005 zwei Muster-Sammelklagen gegen Forderungen der BSR bezüglich Straßenreinigungsentgelten von Anliegern an Privatstraßen, als "Hinterlieger von öffentlichen Straßen", beim Landgericht Berlin eingereicht.

Diese vom VHWE-Verbandsrat beschlossenen Muster-Sammelklagen gegen die BSR sind unter den Aktenzeichen Az 13 O. 574/05 sowie Az 13 O. 576/05 beim Landgericht Berlin rechtshängig.
Mittlerweile liegt dem Justitiar unseres Landesverbandes die Klageerwiderung der BSR vor. Vom Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin wurde vor der 13. Zivilkammer, Raum I/145, ein erster Prozesstermin für beide Musterklagen auf den 29. August 2006 10.30 Uhr festgelegt.
Weiterhin laufen in dieser Angelegenheit noch einige Klagen einzelner Siedler in eigener Sache und eigener Verantwortung vor Berliner Amtsgerichten.

Ronald Reuter, 01.08.2006

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