Neubewertung von Immobilien - Grundsteuerreformgesetz 2022

Straßenschild mit Aufdruck Finanzamt
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Am 01.01.2022 ist das Grundsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Das bedeutet Handlungsbedarf für jedes Mitglied im Landesverband Berlin-Brandenburg bzw. für alle Berliner Grundstückseigentümer

Aus Informationen des Tagesspiegels vom 10.12.2021 haben wir geschlossen, dass es vom Finanzamt in Berlin künftig nur allgemeine öffentliche Bekanntmachungen zur Abgabe der Erklärungen bezüglich der Neubewertungen Ihrer Immobilien ab 01.01.2022 gibt, es werden keine Einzelaufforderungen an Eigentümer in Berlin versandt!
Das bedeutet, dass Berlins Grundstückseigentümer damit aufgefordert sind, eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte bereits im ersten Halbjahr 2022, das heißt bis zum 30. Juni 2022 abzugeben. Eine Fristverlängerung wird jedoch noch diskutiert.
Es werden Daten von Grundstückseigentümern - unabhängig davon, ob selbst genutzt oder vermietet - zur Art, Fläche, dem Bodenrichtwert, der Wohnfläche, ggfls. Miteigentumsanteil, Baujahr und ggfls. Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze angefordert. Die in dieser Erklärung anzugebenen Bodenrichtwerte liegen meist in Berlin im Frühjahr vor (Februar oder März) und müssen von Grundstücksbesitzern und Eigentümern abgewartet werden lt. Senatsverwaltung für Finanzen.
Unter...XXX...können Sie die Werte online abrufen.
Diese relevanten Daten sind in Berlin ab Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 an das Finanzamt elektronisch über das Online-Elster-Verfahren zu übermitteln.
Achtung: Unterstützung hierbei können nur Steuerberater*innen und Hausverwaltungen anbieten, Lohnsteuerhilfevereinen ist dies untersagt.
Zudem ist die Erklärung bei gemischt genutzten Immobilien oder reinen Geschäftsgrundstücken nicht ohne einen Gutachter zur Ermittlung der anzugebenen Brutto-Grundfläche möglich.
Wir beziehen uns hierbei auf den erwähnten Artikel des Tagesspiegels, worin auch der Hinweis enthalten ist, dass es ab März 2022 hierzu dann die öffentliche Bekanntmachung gibt und wie bereits vormals genannt - ohne individuelle Anschreiben an die Grundstückseigentümer*innen.
Für einen Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer. Allerdings erfolgt die erste Hauptfeststellung der neuen Grundstückswerte zum Stichtag 1. Januar 2022.

Grundsteuer abschaffen
Unser Verband hatte bereits in der Vergangenheit eingehend und fortlaufend zur Grundsteuerthematik berichtet, wobei wir zunächst für die Abschaffung der Grundsteuer plädiert haben. Ein Finanzausgleich sollte nur über die Umsatzsteuer mit direkter Zuweisung an die Kommunen erfolgen, denn die Einnahmen aus der Grundsteuer dienen den normalen Staatsaufgaben (Kita, Schule u.a.) und dafür sollten auch alle ihren Beitrag leisten.
Kürzlich haben wir dann die Regelung der Grundsteuerberechnung nach Größe des Grundstückes und der Nutzfläche, nicht jedoch nach dem Verkehrswert befürwortet und an die Politik herangetragen.

Siegessäule Berlin
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Berlin hat sich nun jedoch für das neue Berechnungsmodell des Bundes entschieden, nach welchem neben der Fläche auch der Wert der Immobilie berücksichtigt wird. Die Reform wirkt sich somit auch auf die Mieter*innen aus. Der entscheidende Hebesatz wird im Jahre 2024 vom Abgeordnetenhaus festgelegt.

Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gern persönlich (am Telefon) oder schriftlich.
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