Grundsteuer
Ergänzendes zur Grundsteuerreform 2022
Anknüpfend an die letzten beiden Ausgaben setzen wir diese Serie fort und möchten einige noch offene Fragen von Verbandsmitgliedern zur Grundsteuerreform 2022, welche durch den Grundsteuerwert ab 2025 den Einheitswert ablöst, aufgreifen und auch in diesem Format beantworten.
Denn fest steht, ob selbst genutzt, vermietet oder verpachtet - für jedes Grundstück ist eine eigene Erklärung von Nöten. Sogar für Feld-, Wald- und Wiesengrundstücke und auch bei Eigentumswohnungen.
Sie fragen - wir antworten
Wie in der letzten Verbandszeitschrift (aus Februar) empfohlen, versuchte ich den neuen Bodenrichtwert zu ermitteln, bekomme aber nur den von Januar 2021.
Haben Sie da noch weitere Informationen dazu?
Wie ist der genaue Zeitplan bzw. der Ablauf in Berlin zur neuen Grundsteuer?
Wo finde ich Angaben zum Einheitswert und Grundsteuermessbetrag?
Ich habe kürzlich einen neuen Steuerbescheid erhalten und müsste nun ca. das 5fache zahlen, woher kann das resultieren und was könnte ich dagegen tun?
Ich hatte in 2021 eine Garage (ca. 55 m2) angebaut.
Antworten auf diese Fragen sind nur unseren Mitgliedern (in unserer monatlichen Zeitschrift "Familienheim und Garten" sowie auf Nachfrage) vorbehalten, wir bitten um Ihr Verständnis Mitglied werden
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gern, denn wir möchten, dass unsere Mitglieder hier soviel Klarheit wie nur möglich erhalten und auch handlungskompetent bleiben.
VHWE-Geschäftsstelle