Grundsteuer-Erklärung 2022 - Teil 5

Wir berichteten bereits fortlaufend darüber, dass in diesem Jahr die Grundsteuer-Erklärung zur Pflicht wird und in fast allen Bundesländern bis auf Berlin und Hessen nun die Infoschreiben von den Finanzverwaltungen hierzu versandt werden.
Dies kündigten wir unseren Mitgliedern bereits im Vorfeld an (siehe Mai-Artikel), sodass sie sich dann im Internet bzw. über das Landesportal erkundigen können (siehe Elster online oder Wiso Steuer). Die Formulare können auch beim Finanzamt abgeholt werden.
Wir empfehlen jedoch die Anmeldung über Elster oder Wiso Steuer, welche einige Wochen dauern kann aufgrund des Andrangs.


Sie fragen - wir antworten


Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum - gibt es hier Unterschiede bei der Grundsteuerberechnung?

Es gibt Unterschiede, denn während bei einem Einfamilienhaus der gesamte Grund und Boden in die Berechnung (Ertragswertverfahren) einfließt, zählt bei Wohnungseigentum neben der Fläche der Wohnung nur der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Einfamilienhäuser und Wohneigentum zählen zu den Wohngrundstücken und für diese gilt daher die Steuermesszahl von 0,31 Promille und der Hebesatz der Grundsteuer B.

Wo kann ich die Angaben entnehmen, welche für die Grundsteuer-Erklärung benötigt werden?

  • Lage des Grundstücks (Adresse angeben)

  • Einheitswert Aktenzeichen / Steuernummer: Das Aktenzeichen oder die Steuer-nummer ist regelmäßig auf dem letzten Grundsteuerbescheid angegeben.

  • Zuständiges Finanzamt:Das zuständige Finanzamt lässt sich über den Finanzamt-Finder ermitteln - https://www.finanzamt24.de

  • Grundbuchangaben (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Anteil): Liegt Ihnen der Grundbuchauszug nicht vor, können Sie diesen entweder selbst bei Ihrer Gemeinde anfordern oder den Antrag z.B. über https://www.docestate.com/grundbuchauszug-anfordern/ generieren lassen.

  • Grundstückfläche: Die Angaben zur Grundstücksfläche lassen sich z.B. dem Grund-buchauszug entnehmen.

  • Bodenrichtwert: Die Angaben des Bodenrichtwerts zum 1.1.2022 erhalten Sie beim zuständigen örtlichen Gutachterausschuss oder online über das Portal https://fbinter.stadt-berlin.de/boris

  • Jahr der Bezugsfertigkeit (i.d.R. Baujahr): Die Angaben finden sich z.B. in den Bau-unterlagen oder dem Kaufvertrag.

  • Wohn-/Nutzfläche: Die Angaben finden sich z.B. in den Bauunterlagen, der Teilungserklärung oder dem Kaufvertrag.

  • Anzahl Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
    Keine einheitliche Regelung



Was tue ich, wenn einzelne Angaben/Unterlagen in meinen Haus- oder Bauakten nicht griffbereit sind?
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Was ist, wenn im öffentlichen GAA-Portal (Gutachterausschuss) bei einem Grundstück eine abweichende GFZ (Geschossflächenzahl) vorliegt?
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Antworten auf diese Fragen sind nur unseren Mitgliedern (in unserer monatlichen Zeitschrift "Familienheim und Garten" sowie auf Nachfrage) vorbehalten, wir bitten um Ihr Verständnis Mitglied werden

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