Grundfläche, Wohnfläche, Nutzfläche, Verkehrsfläche - wo liegen hier die Unterschiede?

Diese vier Begrifflichkeiten klingen nur sehr ähnlich, sie sind jedoch nicht identisch. Mit Hilfe der Flächenangaben können die Kosten für ein Haus/Gebäude ermittelt werden.

Wir möchten Ihnen diese Begriffe leicht verständlich erklären, denn durch diese Unterscheidung werden Gebäude vergleichbar.

Die Grundfläche ist quasi gleichzusetzen mit der "bebauten Fläche" - die Fläche, mit der ein Haus/Gebäude den Boden berührt. Ihre Ausmessung wird in der Regel mit Hilfe einer Bauzeichnung oder an fertig gestellten Oberflächen ermittelt.
Die Wohnfläche als Sonderform der Nutzungsfläche wird nach der Wohn-flächenverordnung (WoFlV) ermittelt.
Alle Räume, die bewohnbar sind (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, Küche aber auch Terrasse oder Balkon) zählen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) dazu.
Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.
Sie dient z.B. auch als Grundlage für den Mietpreis.
Mit Nutzfläche werden zweckerfüllende Räume bezeichnet, welche nicht bewohnbar sind, wie zum Beispiel Keller, Dachböden oder Geschäfts- und Wirtschaftsräume.
Die DIN 277 unterscheidet übrigens zwischen sieben Nutzflächen im Haus.
Was viele nicht wissen - es gibt auch sogenannte Verkehrsflächen (DIN-Norm 277), hierzu zählen Flure, Eingänge und Treppenhäuser, denn diese sind weder Nutz- noch Wohnflächen. Und zu guter Letzt gibt es auch noch technische Funktionsflächen. Heizungs- und Maschinenräume fallen hierunter.
Näheres hierzu finden Sie in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder in der DIN-Norm 277.

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