1. Verbandsrat 2022

Am 6. August 2022 fand der Verbandsrat in der Rudower Waldrandsiedlung statt.

Sfr. Hahn begrüßte alle Anwesenden und stellte es jedem frei, eine Maske zu tragen.
Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt, es waren über 50 Prozent anwesend.
Das Protokoll des letzten Verbandsrates wurde bestätigt.

Mitglieder heben die Hand zur Abstimmung im Vereinshaus
© VHWE

Bericht des Schatzmeisters

Sfr. Gapp berichtete, dass wir die Steuer-Bescheide für 2014 bis 2016 erhalten haben. Die Gemeinnützigkeit des Verbandes Wohneigentum Berlin-Brandenburg mit dem Schwerpunkt "Siedlungswesen" wurde vom Finanzamt Berlin bestätigt.
Das Finanzamt hat aber bei der Prüfung festgelegt, dass die Verbandszeitschrift "Familienheim und Garten" als Wirtschaftsbetrieb bewertet wird und damit Umsatzsteuerzahlungen von uns, als einzigen Landesverband erhoben werden. Der Landesverband musste zur Klärung diese Sachverhaltes Klage beim Finanzgericht Berlin einreichen. Eine Unterstützung (materiell und ideell) wurde uns vom Bundespräsidium zugesichert.
Die Steuererklärung für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 wurden fristgemäß abgegeben und dabei wurden die Hinweise des Finanzamtes für Körperschaften zu inhaltlichen Zuordnungen von Ausgaben berücksichtigt.

Sfr Gapp berichtete weiter, dass bezüglich der Postbank ein Wechsel angestrebt wird, da es Negativzinsen geben sollte und auch sonst die Kommunikation in der Vergangenheit mit der Postbank nicht adäquat verlief.

Sfr. Hahn äußerte sich ebenfalls zur Postbank: Das TAN Verfahren wurde eingestellt, der Verband wurde darüber erst sehr spät in Kenntnis gesetzt bzw. erst auf Nachfrage.

BSR-Anliegerbeiträge Straßenreinigungsgebühren für Privatstraßenanlieger

Sfr. Hahn erinnerte, dass durch unsere Musterverfahren im Jahr 2005 erreicht wurde, dass keine Straßenreinigungsgebühren gezahlt werden mussten.
Sfr. Hahn informierte, dass Kosten für die Straßenreinigung ab 01.01.2022 auf öffentlich-rechtlich Gebührenbescheide umgestellt wurden. Damit fällt keine Mehrwertsteuer an und die Zuständigkeit bei gerichtlichen Überprüfungen verlagert sich von den Amts- bzw. Landgerichten zum Verwaltungsgericht Berlin.

Grundsteuer

Zur Grundsteuer-Thematik hält Sfr. Gapp einen Vortrag mit anschaulicher Power-Point-Präsentation. Hier gibt er Schritt für Schritt Auskunft, wie die Elster-Formulare für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ausgefüllt werden müssen.
Es wurden viele Fragen der Mitglieder beantwortet und der Vortrag nebst Unterlagen stieß auf sehr reges Interesse, auch im Nachhinein.
Die Grundsteuer wird für das Grundstück, können auch mehrere Flurstücke umfassen und Gebäude erhoben.

Auch Erbbauberechtigte müssen die Erklärung selbst abgeben (Erbbaugrundbuch und Grundstücksgrundbuch). Bei den Erbbaugrundstücken muss der Eigentümer für das Grundstück (meistens Land Berlin) eingetragen werden. Hier sind mit Hilfe des FIS-Broker die Daten zu ermitteln.
Wir haben neben der Elster-Anleitung auch hier eine Anleitung zum Info-Vortrag beim Verbandsrat verteilt. Diese Angaben (Grundstücksgröße und Flurstücksangaben) brauchen alle Erbbaugrundstücke wegen der Angabe zum Eigentümer.

Alle, die ein Gebäude auf fremden Grund und Boden haben, sollten diese Erklärung selbst abgeben. Auch Baulichkeiten, wie z.B. Lagerschuppen und Vereinshaus sind grundsteuerpflichtig.

Achtung beim Ausfüllen

Die Erklärung zur Grundsteuer ist bis zum 31. Januar 2023 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.


Herr Gapp erklärt die Grundsteuer mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation
Sfr. Gapp beantwortet Fragen der Mitglieder zur Grundsteuer-Erklärung   © VHWE

Die Papierform bei der Grundsteuer-Erklärung halten wir nicht für empfehlenswert, denn auf Eintragungsfehler wird man im Vorfeld nicht hingewiesen. Im Elster-Programm bzw. auch beim WISO-Programm (kostenpflichtig) werden über Prüffunktionen Hinweise zur Eintragung gegeben.

Für jedes wirtschaftliche Grundstück (in einem Grundbuch nachgewiesen) muss eine separate Erklärung abgeben werden, dabei werden jeweils alle Flurstücke, die in dem Grundbuch erfasst sind, angegeben. Im Feld Bemerkung können zusätzliche Infos über das Grundstücke hinzugefügt werden.
Die Wohnflächenverordnung (WoFIV) ist die Grundlage und für die Ermittlung der Wohnfläche maßgebend - diese kann bei uns angefordert werden.
Es gibt viele Besonderheiten bzw. Spezialfälle, auf welche wir den Mitgliedern Antworten geben können, da wir auch mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Kontakt stehen und hier Handlungsempfehlungen erhalten.

Beschlüsse

Nachdem die Tagesordnung für den Verbandstag 2022 beschlossen wurde, stellte Sfr. Winkelmann den Entwurf der neuen Auszeichnungsordnung vor. Die Mitglieder des Verbandsrates haben dieser einstimmig zugestimmt.

Uwe Winkelmann stellt die neue Auszeichnungsordnung vor
Sfr. Winkelmann stellt die modifizierte Auszeichnungsordnung vor   © VHWE

Es wurde ein Antrag für die Auszeichnung von neun Mitglieder der Sgm. Biesdorf Nord II anlässlich des 90jährigen Bestehens der Siedlung nachträglich bestätigt. Unser Vorstandsmitglied Sfr. Silgradt überreichte im Rahmen der Festveranstaltung in der Siedlung die Urkunden und Blumen.

Verschiedenes

Es folgten Hinweise zur Delegiertenmeldung für den Verbandstag 2022, damit die Einladungen entsprechend rechtzeitig an die Delegierten versandt werden können.
Sfr. Gapp informierte, dass die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) einen 20 prozentigen Nachlass für Vereine gewährt, wenn der Verein Mitglied im Landesverband ist. Die Geschäftsstelle stellt eine entsprechende Bestätigung aus, wenn die Siedlungsgemeinschaften diese für ihre Veranstaltungen benötigen.
Sfrin. Rehder berichtete über den positiven Ausgang des W4Res-Projekts, welches für die Mitglieder in der Siedlungsgemeinschaft Klosterbüsche e.V. eine individuelle Gebäudesimulation als Ergebnis zur Folge hatte.

Es wurde hierbei auch die Frage mit dem zuständigen Bezirksamt geklärt, ob Wärmepumpen im Vorgartenbereich möglich sind. Solange die Anlage in der Baufluchtlinie liegt, stellt dies kein Problem dar. Die Lautstärke der Pumpe sollte jedoch die Nachbarn nicht beeinträchtigen.
Nach fast 3 Stunden intensiver Beratung war der erste Verbandsrat erfolgreich beendet und Sfr. Hahn wünschte allen mit Dank für die rege Teilnahme einen guten Heimweg und freut sich auf ein Wiedersehen zum Verbandstag am Sonnabend, den 15.10.2022 ebenfalls in der Rudower Waldrandsiedlung.

Ihr VHWE-Team

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