Neue Grundsteuer

Durch die Finanzämter wurden die ersten Bescheide für den Grundsteuerwert versendet.
Hier gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat für einen etwa beabsichtigten Einspruch.
Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Danach wird der Bescheid bestandskräftig und bildet die Grundlage für die neue Grundsteuer ab 2025.
Der Einspruch ist bei dem im Bescheid bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, elektronisch zu übermitteln oder per Niederschrift zu erklären.
Eine Begründung kann nachgereicht werden.

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