Neue Grundsteuer: Einspruch

Durch die Finanzämter wurden die ersten Bescheide über den Grundsteuerwert versendet. Hier gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat für einen etwa beabsichtigten Einspruch (siehe auch Januar-Artikel 2023). Eine Begründung kann nachgereicht werden. Es kann auch um Fristverlängerung für die Einspruchsbegründung gebeten werden. Sie bezieht sich immer auf den konkreten Bescheid. Einen allgemeinen Text für die Einspruchsbegründung kann es nicht geben.
Folgende Punkte im Bescheid des Finanzamtes sollte man kritisch betrachten:


1. Bodenrichtwert insbesondere zu den Festlegungen im Erbbauvertrag
2. Liegenschaftszinssatz
3. Restnutzungsdauer des Gebäudes auch im Verhältnis zu den notwendigen Aufwendungen
zum Erhalt des Einfamilienhauses
4. Wert der Nettokaltmiete im Vergleich zum Mietspiegel
5. Überprüfung der Wohnfläche und Zuordnung in die 3 Größenkategorien
6. Verwendung der Mietniveaustufe 4 für alle Wohnlagen in Berlin (Zentrum, Villenviertel und Siedlergebiete u. a.)

Bei Zweifeln sollte man eine Beratung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater in Anspruch nehmen.

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