Neue Grundsteuer: Einspruch empfohlen

Zur Zeit gibt es immer noch viel Verunsicherung aufgrund der Grundsteuer-Erklärung und den daraus resultierenden Bescheiden

Viele Eigentümer sind verunsichert, ob die Bewertung ihrer Immobilie korrekt ist.
Wir möchten Ihnen somit gern mehr Klarheit und Tipps in dieser Situation an die Hand geben.
Es gibt zur Zeit etliche (vorsorgliche) Einsprüche und auch Klagen zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells wegen der Berechnungsmethoden, welches neben Berlin in zehn weiteren Bundesländern Anwendung findet. Auch laufen derzeit Musterklagen in Verbändekooperation (Bund der Steuerzahler, Haus & Grund sowie Verband Wohneigentum LV Baden-Württemberg). Denn aus dessen und unserer Sicht ist das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte ungenau sowie intransparent. Insbesondere müssten nach Aussagen der Gutachter bei Grundstücken mit großen Grünflächen Abschläge vorgenommen werden, die aber vom entsprechenden Grundsteuergesetz des Landes ausgeschlossen sind.

Wir berichteten bereits in der Januar- und Februarausgabe von Familienheim und Garten über das Einspruchsprozedere. Wer nach Prüfung Einspruch innerhalb der Ein-Monatsfrist gegen die beiden Bescheide (Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid) einlegt, sollte wissen, dass nicht die rechtzeitige Absendung des Schreibens innerhalb der Frist ausreicht - es zählt nur der Posteingang beim Finanzamt. Denn wird nicht innerhalb dieser Frist Einspruch eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig. Im Nachhinein gibt es fast keine Chance mehr, an der Bewertung seines Grundstücks für die Grundsteuer etwas zu ändern. Außerdem erhalten Sie durch einen Einspruch die Möglichkeit, von späterer Rechtsprechung zu profitieren. Bitte achten Sie auf die korrekten Bezeichnungen der eingegangenen Bescheide beim Einspruch, nachdem Sie diese eingehend geprüft haben oder durch Fachleute haben prüfen lassen. Gerade weil auch bei einigen Mitgliedern allein schon Fehler bei der Interpretation der Fragen beim Ausfüllen der Erklärung auftreten können oder auch schon Probleme bei der Datensuche, vermuten viele, dass sich dies finanziell nachteilig auswirken könnte. Daher raten wir dringend um genaue Durchsicht (siehe auch FuG Februar 2023, Seite 36).
Wir hatten ebenfalls bereits in vorherigen Ausgaben auf die Homepage des Informationsportals www.Grundsteuer.de hingewiesen. Dort gibt es auch einen Grundsteuer-Rechner, mit Hilfe dessen sich Ihr Grundsteuerwert ermitteln lässt. Im Onlineportal "Finanztip" gibt es ebenfalls ausführliche Informationen zur Prüfung des Bescheids.

Hinweis:
Unsere Ausführungen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Für die Richtigkeit können wir keine rechtliche Gewähr/Haftung übernehmen. Bitte kontaktieren Sie einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, um sich umfassend beraten zu lassen.

Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gern.

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