1. Verbandsrat

Am 25. März 2023 fand der erste Verbandsrat des Jahres in der Siedlungsgemeinschaft Am Waldrand e. V. statt.

Sfrd. Hahn begrüßt herzlich die zahlreichen Anwesenden und weist daraufhin, dass keine Maskenpflicht besteht.
Mehr als 50 Prozent sind anwesend, somit wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.

4köpfiger Vorstand des Landesverbandes
v.l.n.r. VS-Mitglieder Lutz Silgradt und Uwe Winkelmann, Vorsitzender Felix Hahn und stellv. Vorsitzender/Schatzmeister Roger Gapp   © VHWE

BERICHT DES SCHATZMEISTERS

Sfrd. Gapp berichtet, dass wir die Steuerbescheide für die Jahre 2017 bis 2020 noch nicht erhalten haben. Durch Nachfrage unseres Steuerberaters erfuhren wir, dass das Finanzamt für Körperschaften unsere entsandten Unterlagen verlegt hat. Nach erneuter Übermittlung unserer Unterlagen wurde uns mitgeteilt, dass die Steuererklärung sehr komplex und schwierig sei und es aus diesen Gründen noch dauern wird. Die eingereichte Klage bezüglich der Bewertung des Finanzamtes, dass die Verbandszeitschrift als Wirtschaftsbetrieb fungiert, ist vom Finanzamt Berlin/Brandenburg angenommen worden. Als Entgegnung wurde vom Finanzamt für Körperschaften jedoch nur die Begründung aus dem Steuerbescheid für die Jahre 2014 bis 2017 lediglich wiederholt. Noch liegt kein Termin zur mündlichen Verhandlung vor. Unterstützung (materiell und ideell) in der Sache wurde uns vom Bundesverband erneut zugesichert. Ein Hinweis an alle Siedlungsgemeinschaften und Mitglieder: Das Geschäftskonto des Landesverbandes ist bei der Berliner Volksbank. Wir bitten um keine weiteren Zahlungen an das Postbankkonto, da die Gebühren bei Buchungsbewegungen sehr hoch sind.


GRUNDSTEUER

Zunächst bittet Sfrd. Gapp alle Artikel seit Februar 2022 zur neuen Grundsteuer zu berücksichtigen.

Siedlerfreund Gapp ist abgebildet und bittet die bisherigen Artikel über die Grundsteuer zu berücksichtigen
Sfr. Gapp   © VHWE
Die getroffenen Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich und nicht in jedem Fall auf Berlin anwendbar. Die ersten Bescheide über den Grundsteuerwert wurden bereits durch die Finanzämter versandt.

Wenn Sie bereits einen Bescheid erhalten haben, sind folgende Angaben kritisch zu prüfen:
• Name und Anteile der Eigentümer
• Grundstücksgröße je Flurstück und in der Summe alle Flurstücke
• Bodenrichtwert
• Berücksichtigtes Alter des Gebäudes
• Wohnfäche in m²
• Monatliche Nettokaltmiete pro m² (hier Vergleich mit Mietspiegel sinnvoll)
• Mietniveaustufe (4)
• Reinertrag und Restnutzungsdauer (daraus ergibt sich der kapitalisierte Reinertrag des Grundstückes)
• Abgezinsten Bodenwert Im Ergebnis werden daraufhin folgende Werte miteinander verglichen: 75 Prozent vom Bodenwert vor Abzinsung
• Grundsteuerwert im Ertragsverfahren Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

EINSPRUCH EINREICHEN
Ein Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt oder bei der angegebenen Außenstelle schriftlich einzureichen, diesem/ dieser elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung eines Einspruches beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Einen Mustereinspruch kann es nicht geben, da jeder Einzelfall steuerrechtlich zu bewerten ist. Hier dürfen nur Rechtsanwälte bzw. Steuerberater tätig werden.

ALLGEMEINE HINWEISE FÜR EINEN EINSPRUCH
Wer keinen fristgerechten Einspruch einreicht, bewirkt damit, dass der Bescheid über den Grundsteuerwert rechtskräftig wird. Eine spätere Änderung ist kaum möglich. Wir empfehlen gegen die Grundsteuerwertbescheide Einspruch einzulegen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens zu beantragen. Hierbei sollte auf die bereits anhängigen Gerichtsverfahren vor dem Finanzgericht Baden¬-Württemberg (8 K 2368/22 und 8 K 2491/22) hingewiesen werden. Bei Erbbaurechtsverträgen sollte in jedem Fall auf die vom Finanzamt Berlin festgelegten unterschiedlichen Bewertungen von Teilen des Grundstückes hingewiesen werden. Der von den Finanzämtern verwendete Wert der Nettokaltmiete liegt deutlich über den Werten nach dem Berliner Mietspiegel 2021. Für Berlin ist ein einheitliches Mietniveau Stufe (4) festgelegt worden, dies hat zur Folge, dass auf dem Kudamm, Alexanderplatz, Villen in Zehlendorf und "ein einfaches Einfamilienhaus am Stadtrand" dasselbe Mietniveau haben. Auch die Annahme der möglichen Restnutzungsdauer des Gebäudes ist rein willkürlich, denn Gebäude, die nach 1949 errichtet wurden, können ggf. dadurch schlechter bewertet werden und man zahlt dann weniger Grundsteuer. Sfrd. Hahn erklärt, dass bei Erbbaugrundstücken und einem niedrigen Erbbauzins, der Bodenrichtwert eigentlich nicht berücksichtigt werden darf. Was in den Erbbaupachtverträgen veranschlagt wurde, wie die Grundstücke zu nutzen sind, sollte als Einspruchsbegründung genutzt werden, wenn im Bescheid nicht darauf eingegangen wurde.

Es erfolgt ein Aufruf für den Landeswettbewerb 2023 - Näheres hierzu enthält unser separater Homepage-Artikel. Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen, die Unterlagen gibt es in der Geschäftsstelle (versenden wir bei Interesse umgehend gern per E-Mail).

Nach zweistündiger Tagung ist der erste Verbandsrat des Jahres beendet und Sfrd. Hahn bedankt sich für die rege Teilnahme und wünscht allen Anwesenden ein schönes Wochenende und eine gute Heimfahrt. Er freut sich auf ein Wiedersehen zum Verbandstag am 08. Juli 2023 in der Siemens Siedlung Spekte-Spandau.

Information Rechtsschutzversicherung
Der Rahmenvertrag der Rechtsschutzversicherung legt fest, dass jegliche Kommunikation bei Inanspruchnahme über den Verband erfolgen muss. Ihr Anliegen sollte zunächst in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle adressiert werden. Die Geschäftsstelle leitet das Anliegen an den Vorstand weiter, der prüft, ob es im Rahmen auftritt und leitet das Anliegen entsprechend an die Rechtschutzversicherung weiter. Das betroffene Mitglied erhält dann eine Schadensnummer und kann diese nutzen.

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