Neue Grundsteuer - Einspruch

Durch die Finanzämter wurden weitere Bescheide über den Grundsteuerwert versendet.
Hier gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat für einen etwa beabsichtigten Einspruch (siehe auch Juni-Beitrag 2023).

Allgemeine Hinweise für einen Einspruch
Wer keinen fristgerechten Einspruch einreicht, bewirkt damit, dass der Bescheid über den Grundsteuerwert rechtskräftig wird.
Eine spätere Änderung ist kaum möglich. Wir empfehlen gegen die Grundsteuerwertbescheide Einspruch einzulegen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens zu beantragen.
Hierbei sollte auf die bereits anhängigen Gerichtsverfahren vor dem Finanzgericht Baden ¬Württemberg (8 K 2368/22 und 8 K 2491/22) und dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit dem Aktenzeichen 3 K 3026/23 und 3 K 3170/22 und 3 K 3018/23) hingewiesen werden.

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