Privatstraßenanlieger für 2009 von BSR versehentlich erneut zur Kasse gebeten

29.01.2009

Wie die BSR am 27.01.2009 gegenüber unserem Verband erklärte, sind aufgrund von EDV-Problemen bei der BSR versehentlich Rechnungen zu Straßenreinigungsentgelten für 2009 an Anlieger von Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs versandt worden.

Die BSR werden zur Richtigstellung dieses Fehlers in Kürze Stornorechnungen an die betroffenen Privatstraßenanlieger versenden.

Unser Verband hatte im Vorfeld zwei Musterprozesse gegen die BSR geführt, in denen vom Berliner Kammergericht im Juni 2007 die Unrechtmäßigkeit der BSR-Forderungen nach Straßenreinigungsentgelten von Anliegern an Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs festgestellt wurde und die Urteile vom Bundesgerichtshof aufgrund Nichtzulassung der Revision im Dezember 2008 bestätigt wurden.

Wir raten betroffenen Anliegern an Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs dringend, diese BSR-Rechnungen zu Straßenreinigungsentgelten für 2009 nicht zu bezahlen .

Ronald Reuter
Geschäftsführer

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