Stellungnahme Grundsteuer

Stellungnahme der Gemeinschaft Carlswerk zur faktischen Erhöhung der Grundsteuer in Köln

Die Kämmerin der Stadt Köln hat angekündigt, dem Rat der Stadt vorzuschlagen, den Hebesatz von 515 Prozent für die Grundsteuer B beizubehalten. Das führt für unsere Mitglieder und alle Bürgerinnen und Bürger in Köln zu einer erheblichen Mehrbelastung!

Dieses können wir so nicht stehen lassen und protestieren auf Schärfste gegen diese Mehrbelastung. Sowohl der Bund wie auch das Land NRW hatten die Kommunen aufgefordert, die Neugestaltung der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Dem kommt die Stadt Köln mit diesem Vorschlag in keiner Art und Weise nach.

Denn: Ein aufkommensneutraler einheitlicher Hebesatz würde nach aktuellen Berechnungen des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums bei 464 Prozent liegen. Allein dieses Vorgehen kommt also einer Steuererhöhung von gut 11 Prozent gleich.

Noch schlimmer wiegt aber, dass im Zuge der Grundsteuerreform auch eine deutliche Lastverschiebung hin zu Wohngrundstücken stattgefunden hat. Um diese Mehrbelastung auszugleichen, hat das Land NRW den Kommunen ermöglicht, getrennte Hebesätze zu beschließen. So können zwar keine individuellen Verschiebungen verhindert, eine kollektive Steuererhöhung für Wohngrundstücke aber zumindest ausgeglichen werden.

Dies ist gerade in Köln dringend nötig, wie Berechnungen des Verband Wohneigentum NRW gezeigt haben: Denn bereits bei einem aufkommensneutralen, aber einheitlichen Hebesatz von 464 Prozent würde die Grundsteuer fürs Wohnen um über 30 Prozent steigen. Köln läge damit schon weit über dem Landesschnitt, der bei 19 Prozent liegt.

Ein aufkommensneutraler differenzierter Hebesatz müsste bei 356 Prozent liegen. Der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Hebesatz in Höhe von 515 Prozent käme also einer Steuererhöhung für Wohngrundstücke in Höhe von 44,6 Prozent gleich. Besonders betroffen wären hier übrigens Einfamilienhäuser - sie liegen schon im Landesschnitt bei einer Mehrbelastung von durchschnittlich 40 Prozent. In Köln könnten die Pläne der Stadtverwaltung also kollektiv einer Verdoppelung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser gleichkommen!

Misswirschaft und anderes haben in der Stadt zu einem großen Loch in der Stadtkasse geführt. Jetzt sollen die Einwohner dafür büßen und damit für einen Teil dieser Fehler eingestehen? Das geht so nicht!

Wir fordern hiermit die Stadt Köln auf, den Hebesatz für die Grundsteuer B nach Wohnen und Gewerbe zu differenzieren und ferner so anzupassen, dass es bei der zugesagten Aufkommensneutralität bleibt!

Gunter Falk für den Vorstand der Gemeinschaft Carlswerk