schrittweise Photovoltaik auf jedem Dach

In NRW müssen ab 2025 Fotovoltaikanlage auf den Dächern schrittweise angebracht werden.
Die Details liegen dem Verband Wohneigentum vor.
Wir erklären, für wen die neue Solardachpflicht gilt, welche Ausnahmen es gibt, wie groß die neue Solaranlage werden muss und was bei einer Dachsanierung im Altbau zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In NRW müssen ab 2025 Neubauten, ab 2026 bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.

  • Update 26.6.2024: Mindestgröße der Solaranlage beträgt bei Neubauten 30 Prozent der gesamten Dachfläche, bei Bestandsgebäuden 30 Prozent der geeigneten Dachfläche.

  • Für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten gilt alternativ eine moderate Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp.

  • Eignet sich eine Dachfläche nicht für die Installation einer PV-Anlage oder ist die Anlage nicht wirtschaftlich, entfällt die Pflicht.

  • Auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Solarpflicht.