Regenwasserkanalanschlusspflicht
Am 19.09.2025 hat der Kreisverband eine Antwort von Herrn Nocke bekommen.
Vielleicht wird es Sie überraschen, aber ich teile Ihre Auffassung in Gänze. Ich bin schon immer ein Vertreter der Versickerung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück gewesen, sofern das Grundstück über eine ausreichende Fläche verfügt und dadurch tiefergelegene Grundstücke nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Ich halte die Investitionskosten für die Verlegung für Regenwasserkanälen in den Außenbereichen auch für zu hoch; diese Mittel können wir an anderer Stelle wirksamer und wirtschaftlicher verwenden. Hinzu kommt, dass die von Ihnen angesprochenen Kosten für private Hausbesitzer eine große Härte bedeuten.
Die bisher geübte Praxis beizubehalten ist angesichts zunehmender Starkregenereignisse und Überschwemmungen auch völlig aus der Zeit gefallen. Ich trete dafür ein, dass eine ökologisch nachhaltige, mit der Regeln der Technik im Einklang stehende Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück möglich sein muss. Als Dezernent für einen ganz anderen Bereich, hatte ich jedoch bislang keine Möglichkeit, dies zu beenden.
Im Falle meiner Wahl zum Oberbürgermeister werde ich unter Beachtung der Fristen zunächst versuchen bereits ergangene oder in der Welt befindliche Bescheide oder Ankündigungen von Baumaßnahmen, die diese Bescheide zur Folge haben werden, auszusetzen. Ich werde dann unter Beteiligung unseres Eigenbetriebes Wasser und Abwasser, dem Umweltamt und ggf. den WSW unter Einbeziehung der Sprecher der Ratsfraktionen einen veränderten Satzungsentwurf erarbeiten lassen.
Meine zeitliche Vorstellung wäre es, diese Satzungsänderung in der ersten Ratssitzung des neuen Jahres, Februar 2026, beschließen zu lassen.
Mit den besten Grüßen
Matthias Nocke
