Regenwasserkanalanschlusspflicht
Am 24.09.2025 hat der Kreisverband eine Antwort von Frau Scherff bekommen.
Aus meiner Sicht sollte die Stadt gerade in Fällen wie dem von Ihnen geschilderten - bei funktionierenden Versickerungssystemen, die über Jahrzehnte problemlos gearbeitet haben - sehr sorgfältig prüfen, ob eine Befreiung nach § 8 nicht möglich und sinnvoll ist. Dass eine 86-jährige Hausbesitzerin mit Kosten in dieser Höhe konfrontiert wird, halte ich zumindest für ein starkes Indiz, dass es sich hier um eine unzumutbare Härte handelt, die politisch und rechtlich neu bewertet werden sollte.
Die Diskussion über die Schwammstadt darf nicht nur auf dem Papier geführt werden, sondern muss konsequent auch vor Ort gelebt werden - in Siedlungen wie Am Osterholz oder Am Bremkamp, wo Bürgerinnen und Bürger bereits seit Jahrzehnten nachhaltig mit Regenwasser umgehen. Wenn wir die Klimaanpassung ernst nehmen, müssen wir solche Vorbilder anerkennen und unterstützen, anstatt sie durch widersprüchliche Vorschriften zu belasten.
Ich werde Ihr Anliegen gerne in die politische Diskussion einbringen. Mein Ziel ist, dass die Stadtverwaltung künftig stärker auf bürgernahe, ökologisch sinnvolle und sozial verträgliche Lösungen setzt. Dazu gehört auch, die bestehenden Befreiungsmöglichkeiten konsequent anzuwenden und Härtefälle zu vermeiden.
Vielen Dank, dass Sie mir dieses Thema so eindrücklich vor Augen geführt haben. Zum wichtigen Thema der Klimaanpassung allgemein werde ich die Widersprüche in der aktuellen Praxis für meine politische Arbeit mitnehmen.
