Feststoffheizungen

Dieses Thema ist besonders interessant, wenn wir unsere Heizanlagen oder Kamine mit Holz oder Holzpellets schüren beziehungsweise uns mit den Gedanken tragen, derartige Anlagen demnächst zu beschaffen. In diesem Zusammenhang wird ja der Einsatz von Biomasse (beispielsweise Holz oder Getreide) besonders propagiert. Neben den vielen bekannten Vorteilen dieser Brennstoffe haben sie auch eklatante Nachteile, die in der Öffentlichkeit vorläufig wenig oder gar nicht bekannt sind und deshalb nicht diskutiert werden. Nichtsdestoweniger veranlassen diese Nachteile den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung von 1988. Die Gesetzesvorlage soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Sie wird für Heizkessel mit einer Wärmeleistung ab 4 kW und für Öfen und Kamine ab 8 kW gültig sein und die Einhaltung der Vorschriften werden zukünftig vom Kaminkehrer regelmäßig überwacht. Darunter fällt vermutlich der Großteil aller derzeit installierten Heizkamine und Heizöfen. Öfen mit kleinerer Heizleistung müssen zukünftig einer einmaligen Typprüfung beim Hersteller unterzogen werden.

Um was geht es nun bei diesem Thema?
Es geht allein um den Umweltschutz: Umweltverschmutzung, Klimawandel und Gesundheitsgefährdung sind die Stichworte. Die Energieeinsparung ist allenfalls nur indirekt davon berührt. Konkret geht es um die Vermeidung oder die Reduzierung des Ausstoßes (Emission) von schädlichen Gasen und Partikeln bei Verbrennungsprozessen sowie um die Vermeidung von Geruchsbelästigungen der Umwelt.

Allerseits bekannt ist, dass die Verbrennung von Gas, Benzin und Diesel/Heizöl in Kraftfahrzeugen und Heizungsanlagen schon seit Jahren strengen Abgasprüfungen unterliegt. Demnächst werden wohl Rußpartikelfilter oder entsprechende Einrichtungen für Dieselfahrzeuge zur Pflicht gemacht. Kfz werden bei der ASU geprüft und Heizungsanlagen turnusmäßig vom Kaminkehrer. Feststoffbrennanlagen unterlagen bislang keinerlei Kontrolle.

Inzwischen wurde festgestellt, dass in der Bundesrepublik jährlich durch das Verbrennen von Holz genau so viel Feinstaub in die Luft emittiert wird wie von allen LKW und PKW zusammen! Derzeitige Brennstellen für Feststoffe stellen demnach eine enorme Gesundheitsgefährdung dar und sind kräftige Umweltverschmutzer.

Für den hohen Schadstoffausstoß gibt es mehrere Ursachen: Zum einen die Brennstoffe und zum anderen die Verbrennungstechnik.
Festbrennstoffe:
Diese sind von unterschiedlichster und von überwiegend unkontrollierter Qualität. So muss Holz lufttrocken sein. Das ist in der Regel erst nach einer dreijährigen Lagerzeit der Fall. Hier wird in der Praxis vermutlich am häufigsten dagegen verstoßen.
Getreide ist vorläufig nicht als Regelbrennstoff zugelassen. Es entstehen große Mengen schädlicher Stickoxide beim Verbrennen. Die Züchtung neuer, besser geeigneter Getreidesorten steht erst am Anfang.
Kamine, Öfen:
Diese sind bislang ohne jegliche Filter ausgestattet. Abgas- und Partikelemissionen verlaufen vollkommen ungeregelt. Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft sind nicht zu vermeiden. Aufgrund dieser Unzulänglichkeiten wird von holzbefeuerten Anlagen durchschnittlich 19 mal mehr Feinstaub ausgestoßen als von vergleichbaren Ölheizungen und ca. 507 mal mehr als von gasbefeuerten Anlage!

Das unbedingte Ziel der neuen Verordnung ist eindeutig: schon in naher Zukunft die Außerbetriebsetzung aller Altanlagen, die die in der neuen Verordnung festgelegten Grenzwerte nicht einhalten oder auch durch Nachrüstungen nicht erreichen könne!

Für Altanlagen wird es vermutlich Übergangsvorschriften geben.

Als technische Ausführung von Filteranlagen kommen voraussichtlich elektrostatische Staubabscheider oder Austauschfilter zur Anwendung. Es ist dem Verfasser nicht bekannt, ob derartige Nachrüstsätze wegen ihres Platzbedarfes nicht auch bauliche Veränderungen beispielsweise am Kamin erfordern.

Wer Feststoffheizungen hat und weiterhin dabei bleiben möchte ist deshalb gut beraten, sich von den eventuellen Anbietern versichern zu lassen, dass die angebotene Heizung den neuen Verordnungen genügt. Hierbei ist zu beachten, die zulässigen Grenzwerte werden zweimal in zwei zeitlich versetzten Stufen herabgesetzt.

Interessant ist vielleicht in diesem Zusammenhang zu wissen, in Glasgow, der größten Stadt Schottlands, ist der Betrieb offener Kamine, quasi ein britisches Nationalheiligtum, aus den oben erwähnten Gründen generell verboten.

Hinweis
Eine Stellungnahme des Bundesumweltministeriums zu diesem Thema ist im Aushang unserer Siedlergemeinschaft veröffentlicht und ein ausführlicher Bericht der „VDI-nachrichten“.

Hans Heublein

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