Straßenreinigung
Zur Erinnerung: Die Hausbesitzer in allen Neustädter Ortsteilen sind verpflichtet die Straßenhälfte und den Rinnstein entlang ihres Grundstückes selbst zu kehren. Nur in der Kernstadt wird von der Stadtverwaltung mit der Kehrmaschine gesäubert. Deshalb werden dort – im Gegensatz zu den Ortsteilen – zusätzliche Gebühren erhoben.