Recht und Gesetz

BGH-Urteil: Schäden durch zu hohe Stromspannung

Strom ist ein Produkt und kann als solches auch fehlerhaft sein: Entstehen bei zu hoher Spannung Schäden, haftet dafür künftig der Netzbetreiber und nicht der Kunde, so das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2014.


Es ist eine verbraucherfreundliche Entscheidung, die der Bundesgerichtshof (BGH) getroffen hat, so der Verband Wohneigentum. Nun herrscht endlich Klarheit: "Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich, denn es bedeutet, dass Netzbetreiber künftig bei Schäden an Elektrogeräten oder Computern, die durch Überspannung verursacht werden, haftbar gemacht werden können. Schwankungen im Netz kommen nach Stromausfällen leider immer wieder vor", sagt Thomas Hornemann, Geschäftsführer des Verbands Wohneigentum Nordrhein-Westfalen.

Defekte Geräte nach Stromausfall

Genau solch ein Überspannungsschaden lag im Falle des Klägers vor. Nach einem Stromausfall in einem Wuppertaler Wohnviertel kam es beim anschließenden Hochfahren des Netzes zu einer kurzzeitigen Überspannung. Dies hatte zur Folge, dass im Haushalt des Klägers mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden. Der Kläger pochte auf Schadenersatz und bekam jetzt Recht. Der BGH begründet sein Urteil mit dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), nach dem Hersteller - in diesem Fall die Netzbetreiber - für fehlerhafte Produkte haften müssen. Auch Elektrizität wird in § 2 des Gesetzes ausdrücklich als Produkt definiert. Das jetzt gesprochene Urteil gilt allerdings nur für Geräte, die sich im privaten Gebrauch befinden. Bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag greift das Urteil nicht. (Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 144/13)


Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen

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