Grunderwerbsteuer wird zum 01. Januar 2015 teurer

Der Verband Wohneigentum NRW e.V. kritisiert scharf die von den Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag beschlossene Anhebung der Grunderwerbsteuer zum 01. Januar 2015 auf 6,5 Prozent.
Zuletzt wurde die Grunderwerbsteuer 2012 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent angehoben. Auch damals hat vorab die Landesregierung abgestritten, dass eine Anhebung geplant sei. Das gleiche Szenario wiederholt sich nun 2014.

Eigentum ist kaum bezahlbar
Anfang des Jahres hatte das Finanzministerium noch erklärt, an eine Anhebung der Grunderwerbsteuer zur Haushaltssanierung sei nicht gedacht. Wieder wurden Bauherren und Wohnungskäufer getäuscht. Bei dem mittleren Wert einer Neubauimmobilie in NRW von 250.000 € beträgt die Steigerung um 1,5 Prozent-Punkte gleich 3.750 €. Gerade jungen Familien wird es in der heutigen Zeit dadurch erschwert, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Immobile war und ist immer noch die beste Geldanlage für das Alter - nur muss man sie sich auch leisten können. Durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer, immer weiter steigenden Grundbesitzabgaben und zusätzliche Anforderungen zur energetischen Ausstattung muss die Frage gestattet sein, wie sich die Landesregierung in Zukunft die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum vorstellt. Wer soll bei diesen immensen Steigerungen der Kosten noch bauen, neuen Wohnraum schaffen und für das Alter vorsorgen.

Erhöhung der Steuer schreckt vor Immobilienkauf ab
Es mag Versäumnisse im Haushalt der Landesregierung geben, doch mit der erneuten Anhebung der Grunderwerbsteuer hat sich die Landesregierung NRW die Bauwilligen und die Käufer von Eigentumswohnungen als "Zahlmeister" auserkoren. Auf Grund der herrschenden Wohnungsmarktsituation muss es nach Auffassung des Verband Wohneigentum NRW e.V. Anreize zur Schaffung von neuem Wohnraum geben. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch die Landesregierung ist kontraproduktiv und das falsche Signal. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. lehnt daher die Anhebung ab und fordert von der Landesregierung ein Überdenken des Beschlusses.

 

 

3.11.2014

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