Rechtsschutzversicherung

(im Mitgliedsbeitrag enthalten)

Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 Euro je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.

Wichtig!

Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung eine Güteberatung vor einer vom Verband bestimmten Stelle (Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Weitere Details zur Rechtsschutzversicherung.