Neue Gesetze:
Ab dem 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft.
Es sieht vor, dass zur Anmeldung der Wohnung eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. In der Regel erhalten Sie eine solche Erklärung schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus.
Was genau Sie als Mieter und/oder Vermieter tun müssen?
Was für ein Formular ausgefüllt werden muss?
Tipps und Informationen erhalten Sie hier ...